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Frage von Dieter S. •

Frage an Ulla Schmidt von Dieter S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,
bitte helfen Sie mir. In meinem Verständnis von Wirtschaften habe ich mal gelernt, dass in der Kosten / Nutzenrechnung i.d.R. der zum Zuge kommt, der mit Ressourcen sparsam umgeht. Eine mir bekannte Krankenkasse erklärt auf Befragen, mit 12,5 % Beitragssatz auskommen zu können. Im Gegenteil wäre möglich, diesen Satz noch um mindestens 1 % Punkt senken zu können, wenn......

Und hier verstehe ich die Welt nicht mehr. Jetzt muss die Kasse aufgrund gesetzlicher Regelung auf 15,5 %(?) erhöhen. Werden damit die schlecht wirtschaftenden KASSEN nicht dafür belohnt, schlecht gearbeitet zu haben.
Sind die "bürokratischen" Wasserköpfe nicht reformierbar? In der Schule habe ich mal gelernt, wer nicht ordentlich wirtschaftet, der geht pleite. Wie aber ist es bei den Kassen geregelt. Irgend etwas kann doch hier nicht richtig sein? Bereits die Anzahl der über 200 Krankenkassen wäre doch dringender Handlungsbedarf, hier den Hebel anzusetzen, um Kosten - und damit den Beitragssatz im Sinne der Beitragszahler zu senken.
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwaertzel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn alle den gleichen Leistungsanspruch haben, gleicher Arzt, Apotheke, Krankenhaus etc., ist es auch richtig, den gleichen Anteil vom Einkommen zu zahlen. Ansonsten hätten sich die Beiträge immer weiter auseinanderdividiert, weil in einer Krankenkasse viele ältere und kranke versichert sind; in einer anderen mehr junge, gesunde Menschen. Der Gesundheitsfonds und der einheitliche Beitragssatz sind in diesem Forum schon häufig diskutiert worden, daher möchte ich im Folgenden nur noch kurz auf Ihre spezielle Frage eingehen. Seit dem 1. Januar 2009 gibt es in Deutschland den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 % (ab Juli 2009 nur noch 14,9%).

Dieser Beitragssatz wurde so festgelegt, dass die durchschnittlichen Ausgaben der Krankenkassen durch die Beiträge zusammen mit Steuerzuschüssen zu 100% gedeckt werden. Auch wenn jetzt für alle Mitglieder von Krankenkassen der gleiche Beitragssatz gilt, heißt das nicht, dass Krankenkassen sich nicht mehr unterscheiden. Besonders wirtschaftlich arbeitende Kassen, können ihre Versicherten beispielsweise mit besonderen Leistungsangeboten oder Prämienauszahlungen honorieren. Die Wirtschaftlichkeit ihrer Kasse wird sich also auch weiterhin für sie (finanziell) bemerkbar machen. Daneben -- und dies ist besonders Bedeutsam -- wird sich der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen künftig auf Service und Leistungen konzentrieren. Hiervon werden die Versicherten deutlich profitieren.

Was die Anzahl der Krankenkassen angeht, teile ich Ihre Auffassung. Wenige dutzend Kassen böten immer noch ausreichende Wechselmöglichkeiten und damit Wettbewerb um Versicherte. Wir haben mehrere gesetzliche Maßnahmen ergriffen, die Kooperationen bis hin zu Fusionen zwischen Krankenkassen befördern.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt