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Frage von Dörte S. •

Frage an Ulla Schmidt von Dörte S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich habe gelesen, dass so genannte Mehrwertdienste die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gegenfinanzieren sollen.

Sollen unsere Patientendaten zu Handelsware werden?

Mit freundlichen Grüßen
Dörte Schmidt-Reichard

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Sehr geehrte Frau Schmidt-Reichhard,

Ihre Befürchtung ist unbegründet. Die Behauptung, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte würde durch so genannte Mehrwertdienste gegenfinanziert, ist unzutreffend. Den Einführungskosten der elektronischen Gesundheitskarte stehen Einsparungen durch verbesserte administrative Abläufe, z.B. beim elektronischen Rezept gegenüber. Auch die Verringerung von Doppeluntersuchungen und die Maßnahmen zur Verringerung des Missbrauchs (Lichtbild und online Abgleich der Versichertendaten) werden zu Einsparungen führen. Für die elektronische Gesundheitskarte gelten strenge Datenschutzbestimmungen. Anders als heute, werden die Daten verschlüsselt. Der Versicherte hält mit der elektronischen Gesundheitskarte den Schlüssel selber in der Hand. Es ist gesetzlich festgelegt, wer auf die Daten zugreifen darf. Dies sind – unter der Voraussetzung, dass der Patient zustimmt – z.B. Ärzte und Apotheker, die dazu einen zweiten Schlüssel, ihren Heilberufsausweis nutzen müssen. Der Versicherte muss jeden Zugriff autorisieren. Dritte haben keinen Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten. Auch bei so genannten Mehrwertdiensten, also Anwendungen, die über die gesetzlich vorgesehenen Anwendungen hinausgehen, dürfen keine Daten der elektronischen Gesundheitskarte ohne Zustimmung des Versicherten an andere weitergegeben werden. Dies ist auch strafrechtlich untersagt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat der elektronischen Gesundheitskarte ein gutes Zeugnis ausgestellt.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt