Ein Parteiverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes bleibt eine sehr hohe Hürde und wird als „Ultima Ratio", das letzte Mittel, betrachtet. Die Anforderungen an ein solches Verfahren sind mithin sehr hoch. Umso mehr muss ein Verbotsantrag meiner Meinung nach bestmöglich vorbereitet und juristisch wasserdicht sein.
Die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze an die Einkommensentwicklung erachte ich als eine wichtige und wirksame Maßnahme zur Stabilisierung unserer sozialen Sicherungssysteme.
Grundsätzlich befürworte ich alle Maßnahmen, welche der öffentlichen Sicherheit dienen.
Bundeskanzler Olaf Scholz und die SPD setzen sich kontinuierlich dafür ein, dass die Koalition handlungsfähig bleibt. Die Richtlinienkompetenz des Kanzlers ist dabei ein wichtiges Instrument, welches Olaf Scholz verantwortungsvoll im Interesse des gesamten Landes auch verantwortungsvoll einsetzt (z.B. im Streit um die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken).
Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden.
Zur weiteren Information über die rechtliche Relevanz der genannten Begriffe empfehle ich Ihnen gerne folgenden Artikel auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz