
Ich selbst bin der Auffassung, dass beides möglich sein muss und dass der Bargeldverkehr nicht eingeschränkt werden darf.
Foto: Tobias Koch
Ich selbst bin der Auffassung, dass beides möglich sein muss und dass der Bargeldverkehr nicht eingeschränkt werden darf.
Es braucht eine praxistaugliche Anpassung, die den Menschen mehr Entscheidungsfreiräume lässt.
Als Unionsfraktion sind wir insofern stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Küken-Tötens sowie vieler weiterer Anpassungen bewiesen.
Auch wenn es aufgrund der großen Anzahl an Anfragen im Allgemeinen und dem großen Fragenumfang im speziellen Fall nicht als unüblich einzuschätzen ist, dass es Verzögerungen gibt, werden wir selbstverständlich auf eine zeitnahe Beantwortung drängen.
Ja, wir setzen uns für die Umsetzung unserer Agenda-2030 als Impuls für neues Wirtschaftswachstum ein.
unsere ablehnende Haltung zu den angesprochenen Gesetzen hat sich nicht verändert. Eine politische Veränderung setzt jedoch auch eine politische Mehrheit im Bundestag voraus.