Was ist ein vernünftiger Grund? Was sind erhebliche Schmerzen und Leiden?
Lieber Herr Frei,
§ 17 Abs.1 Tierschutzgesetz
besagt, dass das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund eine Straftat ist.
§ 17 Abs. 2 Tierschutzgesetz
besagt, dass aus Rohheit zugefügte erhebliche Schmerzen oder Leiden oder das Zufügen länger anhaltender oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden Straftaten sind.
Jeden Tag wird gegen dieses Gesetzt verstoßen, die Straftäter kommen in der Regel mit einer geringen Geldstrafe davon oder die Verfahren werden sogar eingestellt.
Von Ihnen würde ich nun gerne wissen, was denn ein vernünftiger Grund ist und was sind erhebliche Schmerzen und Leiden?
Vor Beantwortung der Fragen fordere ich Sie auf sich in solch ein Wirbeltier, z. Bsp. in der Massentierhaltung, hineinzuversetzten und aus dieser Perspektive meine Fragen ehrlich zu beantworten.
Antworten Sie bitte nur inhaltlich gehaltvoll und aussagekräftig. Auf ein leeres Blabla verzichte ich. Danke

Sehr geehrte Frau V.,
die Weiterentwicklung des Tierschutzes hat aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Augenmaß und unter Einbeziehung der betroffenen Stakeholder zu erfolgen. Als Unionsfraktion sind wir insofern stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Küken-Tötens sowie vieler weiterer Anpassungen bewiesen.
Gleichzeitig möchte ich aber auch darauf aufmerksam machen, dass unsere Landwirte in Deutschland hervorragend ausgebildet sind und selbst das größte Interesse daran haben, dass es ihren Tieren gut geht. Wir brauchen EU-weit einheitliche Tierschutzstandards und keine nationalen Alleingänge.
Bestehende Missstände sind in der Regel auf den Vollzug durch die zuständigen Behörden der Bundesländer zurückzuführen und eben nicht auf mangelnde gesetzliche Regelungen.
Eine sinnvolle Weiterentwicklung wird gewiss auch Teil der vor uns liegenden Koalitionsverhandlungen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei