Grundsätzlich ist eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags möglich. In den Eckpunkten ist eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung vorgesehen.
Frage von Nathalie K. • 25.06.2022
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 11.07.2022
Frage von Hermann G. • 18.06.2022
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 11.07.2022
Für Minderjährige ab 14 Jahren ist geplant, dass die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können.
Frage von Marlo S. • 17.06.2022
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 25.07.2022
Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht
Frage von Amélie H. • 14.06.2022
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 11.07.2022
Ziel ist es, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz 2023 im Deutschen Bundestag beschließen.
Frage von Jakob Daniel M. • 13.06.2022
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 11.07.2022
Dabei haben verschiedene Studien gezeigt, dass die Corona-Pandemie zu einer Retraditionalisierung von Geschlechterrollen geführt hat.
Frage von Mark H. • 04.06.2022
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 13.06.2022
Wie ich bereits in meiner Antwort vom 09. Mai ausgeführt habe, bin ich zuversichtlich, dass wir das diskriminierende Transsexuellengesetz bis Ende des Jahres durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzen können.