Sehr geehrter Herr Lehmann, bestimmte Krankenkassenleistungen (z.B. Haarersatz) stehen nur Frauen zu. Für wie lange muss man mit dem neuen Gesetz für die Leistungen selbstbestimmt Frau sein?
Guten Tag Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 02. Juli zum Selbstbestimmungsgesetz.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz planen wir, das Transsexuellengesetz zu ersetzen und ein einheitliches Verfahren für eine Änderung des Personenstandseintrages ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung zu schaffen. Das Selbstbestimmungsgesetz wird dabei ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und der Vornamen im Personenstandsregister neu regeln. Über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen entscheiden weiterhin die Betroffenen zusammen mit ihren Ärzt*innen anhand bestehender fachärztlicher Leitlinien. Darüber hinaus ist die Änderung des Geschlechtseintrages nicht von geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen abhängig. Dies wurde bereits 2011 vom Bundesverfassungsgericht so entschieden.
Mit besten Grüßen
Sven Lehmann MdB