Wird es Übergangslösungen bis zum Selbstbestimmungsgesetz geben?
Zunächstmal vielen Dank für das auf den Weg bringen des Selbstbestimmungsgesetzes.
Voraussichtlich wird es ja noch bis ca. Mitte 2023 dauern bis es in Kraft tritt, was ja daran liegt, dass Gesetzgebungsverfahren sehr lang dauern.
Für viele kommt es leider zu spät, weil sie aus verschiedenen Gründen nicht mehr so lang warten können,
zum Beispiel, weil sie es noch vor dem Studium erledigen möchten, um sich an der Uni nicht outen zu müssen.
Für die Betroffenen heißt das weiterhin die entwürdigenden Gutachten mit intimsten Fragen.
Daher meine Frage:
Sind Übergangslösungen geplant, die schneller in Kraft treten können, da kein neues Gesetz nötig ist?
Wäre beispielsweise ein Beschluss oder eine Verlautbarung möglich, dass die intimen Fragen unzulässig sind?
Oder ein(e) Beschluss/Verlautbarung, dass der Alltagstest vereinfacht und verkürzt wird?
Ist sowas möglich? Und ist es geplant?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Mark H.
Guten Tag Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Juli zum Selbstbestimmungsgesetz.
Es sind keine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes geplant. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, das Selbstbestimmungsgesetz schnellstmöglich zu beschließen. Derweil ist geplant, noch im 4. Quartal dieses Jahres mit dem Entwurf ins Kabinett zu gehen.
Bei weiteren Fragen rund um das Selbstbestimmungsgesetz weise ich Sie sehr gerne auf die Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hin, wo sie alle Informationen sowie ein FAQ mit den häufigsten Fragen finden können: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/eckpunkte-fuer-das-selbstbestimmungsgesetz-vorgestellt-199378 .
Mit besten Grüßen
Sven Lehmann MdB