Wieso sollten die Kosten für geschlechtsangleichende Operationen von der Krankenkasse übernommen werden, wenn Transsexualität keine Krankheit ist?
Guten Tag M. K..,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir Grüne setzen uns für die Stärkung der Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Menschen ein. Deshalb wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz ein Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg zu bringen, mit dem die Änderung des Personenstandes erleichtert werden soll.
Um medizinische oder geschlechtsangleichende Maßnahmen vornehmen zu lassen, müssen Betroffene den direkten Kontakt zu fachärztlicher Beratung aufnehmen. Diese entscheiden dann auf der Grundlage medizinischer Leitlinien, ob und inwieweit diese umgesetzt werden können. Hierbei gilt es, den spezifischen Leidensdruck der sich in der Transition befindenden Person zu berücksichtigen. Die Übernahme der Kosten von geschlechtsangleichenden oder anderen medizinischen Maßnahmen durch die Krankenkassen dient der Gesundheitsfürsorge der beantragenden Person.
Mit besten Grüßen,
Sven Lehmann MdB