
(...) Ihre Frage kann ich mit einem einfachen Ja beantworten. Unser Grundgesetz garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung oder Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit ist festgelegt, dass beispielsweise Urteilssprüche vor Gericht ohne Ansehen der Person vollzogen werden müssen und gleiche Sachverhalte rechtlich gleich behandelt werden müssen. (...)