Frage an Susanne Mittag von Christoph L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Mittag,
am 31.03.2014 baten sie mich um etwas Geduld in Bezug auf meine Frage, die sie zuständigkeitshalber an den Fachausschuss weitergeleitet haben.
Eine Antwort habe ich bislang nicht erhalten. Die Formulierung "etwas Geduld" hat mich glauben lassen, dass es vielleicht einige Wochen dauern könnte, bis mir jemand mitteilt, in welcher Weise sich dem Anliegen der Soldatinnen und Soldaten angenommen wird. Viele sind nach zum Teil mehreren Auslandseinsätzen in einer ohnehin nicht einfachen Lebenssituationen am Ende ihrer Dienstzeit und erhoffen sich zumindest zeitnahe Antworten auf drängende Fragen. Bitte teilen sie mir mit, an wen sie die Frage weitergeleitet haben. Vielleicht ist es ihnen sogar möglich, sich persönlich um dieses Anliegen zu kümmern.
Mit freundlichem Gruß
Ch. Leßmann
Sehr geehrter Herr Leßmann,
Sie haben sehr lang auf eine aussagekräftige Reaktion Ihrer Frage warten müssen und Sie haben daran zu recht heftig Kritik geübt. Ich möchte mich erneut für die Verzögerung entschuldigen.
Wie das Bundesministerium der Verteidigung auf die dementsprechende Anfrage mitteilte, ist eine Einsichtnahme in die Personal- und Gesundheitsunterlagen durch Dritte nach §29 Absatz 3 Soldatengesetz grundsätzlich nur nach vorliegender schriftlicher Einverständniserklärung der betroffenen Soldatinnen und Soldaten möglich. Liegt eine Einverständniserklärung vor, können Arbeitgeber auf das Instrument der Einsichtnahme zurückgreifen.
Weiter teilt das Ministerium mit, dass das Eingliederungsverfahren über einen Eingliederungs- und Zulassungsschein die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten jedoch nicht davor entbindet, sich einem Auswahlverfahren für den Öffentlichen Dienst zu stellen. Dazu gehört auch die Frage nach den gesundheitlichen Eignungen. Künftige Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Bewertung der gesundheitlichen Eignung auch durch ein ärztliches Gutachten vorzunehmen.
Nach Einschätzung des Verteidigungsministeriums ist die Eingliederung der ehemaligen Soldatinnen und Soldaten in den Öffentlichen Dienst als sehr gut zu bezeichnen. Grundlage für diese Bewertung sind die Statistiken der vergangenen Jahre. Daraus geht unter anderem hervor, dass im Jahr 2012 insgesamt 838 und im Jahr 2013 insgesamt 953 Soldatinnen und Soldaten in den Öffentlichen Dienst übernommen wurden. Dabei gilt das Augenmerk des Ministeriums besonders der Eingliederung der im Auslandseinsatz Geschädigten in ein zivilberufliches Arbeitsverhältnis.
Änderungen der derzeitigen Verfahren und Regelungen erachtet das Ministerium als nicht notwendig, da sich die derzeitigen Verfahren als zielführend erwiesen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Susanne Mittag, MdB