
(...) Auf der Basis des Open-Data-Gesetzes wir die Bundesverwaltung mit allen ihren Behörden eine Vorreiterrolle für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein muss. Dies ist ein wichtiger Paradigmenwechsel hin zu einer modernen und transparenten Verwaltung, der sowohl aus zivilgesellschaftlicher wie auch aus ökonomischer Sicht von entscheidender Bedeutung ist. (...)