Frage an Susanne Mittag von Heino L. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Mittag,
die beschlossene Diätenerhöhung bringt Ihnen und ihren Kollegen eine jährliche Verbesserung von ca. 10000 €. Sie bezeichnen diese Erhöhung als angemessen, da diese den jährlichen Einkommenszuwachs von 3,5% angepasst wurde.
Bitte erklären Sie mir,warum die Rentner dann seit Jahren mit negativen Steigerungen zufrieden sein müssen. Die letze "Rentenerhöhung" betrug 1,2%. Bei einer Rente von 1000 € sind das im Jahr 144 €. brutto.
Die Rentner haben für diese "Alterssicherung" Beiträge entrichtet. Die Beamten, und auch Sie werden aus dem Steuertopf alimentiert. Sie werden von den Bürgern bezahlt, die keine angemessene Altersversorgung bekommen. Man nennt das im "Volksmund" auch : Wasser predigen, aber Wein saufen.
Meine Frage, werden Sie als gewählte Abgeordnete sich für eine Gleichbehandlung aller Bürger einsetzen ?
MfG. Heino Lohöfer
Sehr geehrter Herr Lohöfer,
Ihre Frage kann ich mit einem einfachen Ja beantworten. Unser Grundgesetz garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung oder Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit ist festgelegt, dass beispielsweise Urteilssprüche vor Gericht ohne Ansehen der Person vollzogen werden müssen und gleiche Sachverhalte rechtlich gleich behandelt werden müssen.
Damit ist allerdings nicht gemeint, dass alle Menschen die gleiche Höhe an Gehalt oder an Rente bekommen sollten, ebenso wenig wie alle den gleichen Beruf und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten haben können.
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2015 betrug im 2,1 Prozent, für 2016 sind 5 Prozent Erhöhung in der Diskussion.
Freundliche Grüße
Susanne Mittag,MdB