Frage an Susanne Mittag von Bettin S.
Sie sind gerade erst ins Parlament gewaehlt worden. Wieso haben Sie gleich einer solchen Gehaltserhoehung zugestimmt? Ist das schon verdient? Macht man das als Sozialdemokratin aus einem Ort wie Delmenhorst? Wohl kaum , wenn man wirklich an das Allgemeinwohl denkt. Echt super schade.
Sehr geehrte Frau Snyder,
Ich kann verstehen, dass die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Abgeordnetendiät in zwei Stufen anzuheben, nicht auf Ihre Zustimmung stößt. Ich möchte Ihnen dazu einige Erläuterungen geben.
Wer außer den Parlamentariern der gewählten Legislative sollte in einer parlamentarischen Demokratie über die Bezahlung von Parlamentariern entscheiden? Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist der Bundestag kein „Selbstbedienungsladen“.
Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, hatte der Bundestag eine unabhängige Kommission beauftragt, Empfehlungen zu verfassen. Diese Empfehlungen sehen vor, dass Bundestagsabgeordnete eine Vergütungshöhe der Besoldungsgruppe R 6 erhalten sollen. Das entspricht in etwa der Vergütung von Oberbürgermeistern mittelgroßer Städte (250.000 Einwohner) oder der von Landräten. Damit soll das zentrale Ziel der Abgeordnetenentschädigung gewährleistet werden: eine unabhängige Ausübung des Mandats.
Die Abgeordneten haben in den vergangenen Jahren wiederholt auf Erhöhungen verzichtet. Es war aber an der Zeit, eine endgültige Regelung zu finden, um Diskussionen auch in Zukunft möglichst zu vermeiden. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung ist nicht nur die Erhöhung verbunden. Mit dem Gesetz wurde ebenfalls beschlossen, dass ab dem 01.07.2016 Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet erfolgen. Die Abgeordnetenentschädigung entwickelt sich also entsprechend der durchschnittlichen Einkommensentwicklung. Die Kommission hat zudem die Überarbeitung der Altersversorgung von Abgeordneten empfohlen. Hier haben wir entschieden, dass es Einschnitte geben wird: Der Höchstsatz wird auf 65 Prozent gesenkt. Zudem ist eine vorzeitige Altersentschädigung künftig nur noch mit Abschlägen und erst ab 63 Jahren möglich. Diese Änderung war längst überfällig.
Konkret bedeutet die Erhöhung auf 8.667 Euro (zum 01.07.2014) und auf 9.082 Euro (zum 01.01.2015) bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 60 bis 70 h einen Stundenlohn von ca. 35 Euro. Die Entschädigung bekommt ein Abgeordneter aber nicht auf die Hand. Davon gehen noch Steuern, Mandatsträgerbeiträge, Krankenversicherung usw. ab.
Das ist ohne Zweifel ein gutes Einkommen, ich bin bemüht, dafür auch eine ebenso hohe Arbeitsleistung zu bringen und für meinen Wahlkreis erfolgreich zu wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Mittag, MdB