(...) Die Entscheidungen des Familiengerichts müssen sich dabei immer am Wohl des Kindes orientieren. Vor diesem Hintergrund halte ich ein von vorn herein gegebenes Vetorecht des ledigen Vaters für nicht erforderlich. Vielmehr kann er den Antrag nach § 1671 BGB stellen, wenn er die Voraussetzungen hierfür als erfüllt erachtet. (...)
(...) 21 EGBGB geregelt, dass das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern dem Recht des Staates unterliegt, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Damit ist klargestellt, nach welchem nationalen Recht das Sorgerecht für ein außerehelich geborenes Kind geregelt ist, dessen Eltern aus unterschiedlichen Staaten kommen. (...)
(...) Ein Widerspruchsrecht für die Mutter ist auch bei der Novellierung des Sorgerechts unerlässlich. Denn es wird immer Konstellationen geben, in denen es berechtigte Interessen der Mutter gibt, das Sorgerecht des Vaters zu verhindern. (...)
(...) Danach sollen unverheiratete Eltern grundsätzlich gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind bekommen, wenn der Vater seine Vaterschaft anerkannt (§ 1594 BGB), die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt (§ 1595 BGB) und der Vater erklärt hat, das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben zu wollen. Die Mutter soll dabei die Möglichkeit erhalten, Widerspruch gegen das Sorgerecht des Vaters einzulegen. Erfolgt ein solcher Widerspruch, muss das zuständige Familiengericht über das Sorgerecht entscheiden. (...)
(...) Nachdem nun nach langer Bauzeit der Streckenabschnitt der Bundesstraße B19 zwischen Immenstadt und Kempten fertiggestellt wurde, stößt das neue Brückenbauvorhaben bei vielen Bürgern auf Unverständnis. Mit 5,4 Millionen Euro handelt es sich keineswegs um einen kleinen Posten für die Region. (...)
(...) Februar 2010 und dem Wesenskern des bedingungslosen Grundeinkommens. Hartz IV ist ein Gegenentwurf zum bedingungslosen Grundeinkommen, denn Hartz IV ist alles andere als bedingungslos. Die sogenannten Hartz IV-Gesetze stehen unter der Maxime „Fördern und Fordern“. (...)