Frage an Stephan Thomae von Klaus Z. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Thomae,
Ihre Antwort in Abgeordnetenwatch vom 29.07.2010 zum Sorgerecht von Kindern nichtverheirateter Eltern habe ich mit Wohlwollen gelesen.
Sicherlich wird die nun anstehende Gesetzesänderung
- durch die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes für Menschenrechte (ICHR) in Strasburg (Ende 2009) ( http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/20091203-Z-22028-04.asp )
sowie
- die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli 2010 ( http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html )
beschleunigt.
Auch bin ich sehr erfreut über die Aktivitäten der Bundesjustizministerin Frau Leutheuser Schnarrenberger.
Interessieren würde mich in dieser Angelegenheit die EU weite Umsetzung.
Hier hatte ich auch schon die FDP Abgeordnete Alexandra Thein im Europaparlament kontaktiert:
http://www.abgeordnetenwatch.de/alexandra_thein-901-22773--f256962.html#q256962
(Frau Thein hat in den letzten Monaten noch keine der 4 Anfragen über Abgeordnetenwatch beantwortet).
Wird es hier eine EU weite Regelung geben ?
Wie ist sichergestellt
- dass die Vereinbarungen (national und international) sich nicht über Jahre hinziehen
- und im Falle des Vereinigten Königreiches eingehalten werden
- und finanzierbar sind (UK ist unbezahlbar) ?
Weitere Infos können Sie auch aus der Anfrage an Frau Thein entnehmen.
Was ist mit ´alten´ Fällen ?
Sehr geehrter Herr Zinser,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. August 2010, auf die ich Ihnen wie folgt antworte:
I.
Eine EU-weite Regelung des Sorgerechts für außerehelich geborene Kinder wird es nicht geben. Die Regelungskompetenz liegt hier bei den einzelnen Mitgliedsstaaten, so dass eine Harmonisierung seitens der EU nicht möglich ist.
II.
Darüber hinaus ist bereits jetzt in Art. 21 EGBGB geregelt, dass das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern dem Recht des Staates unterliegt, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Damit ist klargestellt, nach welchem nationalen Recht das Sorgerecht für ein außerehelich geborenes Kind geregelt ist, dessen Eltern aus unterschiedlichen Staaten kommen.
Vor diesem Hintergrund halte ich eine europäische Harmonisierung dieses Rechtsbereichs für nicht erforderlich.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB