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Stephan Thomae
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Frage von Holger K. •

Frage an Stephan Thomae von Holger K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Thomae,

da ihr Name in verschiedenen Meldungen zu einer Änderungs des Sorgerechtes für nichteheliche Väter genannt wurde, möchte ich Ihnen gern folgende Frage stellen:

Sieht die angestrebte Widerspruchslösung das unbedingte Vetorecht der Mutter vor? Wenn ja, würde sich nichts an der jetzigen Situation ändern, denn die Problematik betrifft ja gerade die uneinsichtigen Mütter.

Wie soll mit den Altfällen der schon genorenen Kinder mit nichtehelichen Vätern verfahren werden. Sollen diese ebenfalls automatisch, quasi rückwirkend, das Sorgerecht erhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Holger Klinke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Klinke,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Juli 2010.

I.

Die von der FDP angestrebte Sorgerechtsregelung für ledige Eltern sieht so aus, dass beide Eltern grundsätzlich gemeinsam das Sorgerecht erhalten, wenn der Vater seine Vaterschaft nach § 1594 BGB anerkannt, die Mutter ihre Zustimmung nach § 1595 BGB erteilt und der Vater erklärt hat, das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben zu wollen. Die Mutter soll gegen das Sorgerecht des Vaters einen begründeten Widerspruch einlegen können. Wird ein solcher Widerspruch eingelegt, muss das zuständige Familiengericht über das Sorgerecht entscheiden. Dabei hat es sich stets am Wohl des Kindes zu orientieren.

Will die Mutter das Sorgerecht des Vaters verhindern, muss sie nach unserem Vorschlag aktiv werden und einen begründeten Widerspruch erheben. Die bisherige Rechtslage geht bei unverheirateten Eltern von einem alleinigen Sorgerecht der Mutter aus (§ 1626a Abs. 2 BGB), es sei denn, die Eltern heiraten einander oder geben eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab (§ 1626a Abs. 1 BGB). Die FDP strebt an, dass das Gesetz grundsätzlich von einem gemeinsamen Sorgerecht auch bei unverheirateten Eltern ausgeht. Dies ist ein wesentlicher Unterschied und Vorteil verglichen mit der gegenwärtigen Situation.

Ein Widerspruchsrecht für die Mutter ist auch bei der Novellierung des Sorgerechts unerlässlich. Denn es wird immer Konstellationen geben, in denen es berechtigte Interessen der Mutter gibt, das Sorgerecht des Vaters zu verhindern. Hätten wir dann ein grundsätzlich uneingeschränktes Sorgerecht für unverheiratete Väter, wäre die einzige Möglichkeit der Mutter das Sorgerecht des Vaters zu verhindern, der Vaterschaftsanerkennung nicht zuzustimmen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass das Kind dann ohne rechtlichen Vater aufwachsen würde. Damit würde dem Kind aber nicht nur ein Unterhaltsverpflichteter fehlen, sondern es würde auch kein Umgangsrecht für den biologischen Vater entstehen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Vor diesem Hintergrund halte ich die von der FDP angestrebte Widerspruchslösung für die bestmögliche Regelung.

II.

Die Frage, wie sich die Neuregelung des Sorgerechts für unverheiratete Eltern auf die Fälle auswirkt, in denen das uneheliche Kind bereits vor der Neuregelung geboren wurde, ist Gegenstand der Diskussion. Bislang gibt es noch keine Festlegung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae, MdB

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