
(...) Die Pläne sehen unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm vor, um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können. Für die gewerbliche Nutzung soll ein gesonderter Führerschein die notwendigen fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnisse bezeugen. (...)