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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Bärbel L. •

Frage an Stephan Stracke von Bärbel L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stracke,

Unterstützen Sie auch den Gesetzerntwurf Sensburg, Dörflinger, Hippe?

Österreich, Großbritannien und Italien haben den assistierten Suizid verboten!
Sorgen Sie für EU-Konformität in diesem Fall.

Angehörigen, Nahestehenden, Pflegende und Ärzten könnten eigennütige Motive unterstellt werden. So wird das Vertrauen zwischen dieser Personengruppe und den Betroffenen Kranken und Alten untergraben.
Es bedarf des Schutzes vor Sterbehilfe-Vereienen und geschäftsmäßigen Sterbehelfern.
Es geht hier um die Rechtssicherheit und unbegrenzte Solidarität mit alten und kranken Menschen bis zum letzten Atemzug.
Nehmen Sie allen schwer Erkrankten die Ängste durch flächendeckende Palliativversorgung im Sinne der Hospizbewegung.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Lehner,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich für ein Verbot der Beihilfe zum Suizid aussprechen.

Der Deutsche Bundestag wird in dieser Woche über die künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen der Beihilfe zum Suizid entscheiden. Dieser Debatte stellen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit großer Umsicht, gilt es doch schwierige ethische und rechtliche Aspekte abzuwägen und bei der gesetzlichen Neuregelung das Recht auf Selbstbestimmung des Einzelnen und das Recht auf Schutz des Lebens in eine möglichst gute Balance zu bringen.

Derzeit liegen fünf Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vor. Der Antrag Brand/Griese/Frieser/Vogler/Terpe o.a. schlägt vor, die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zukünftig unter Strafe zu stellen. Im Übrigen soll es bei der derzeitigen Rechtslage bleiben. Gegenwärtig ist der Suizid selbst und auch die Beihilfe dazu straflos – und zwar unabhängig davon, wer sie leistet, ob Arzt/Ärztin oder eine Person wie zum Beispiel ein Angehöriger. Bei der Beihilfe zum Suizid soll es zukünftig eine einzige Beschränkung geben: Verboten werden soll die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, also die Dienstleistung der Suizidbeihilfe, die z.B. Sterbehilfevereine oder Ärzte, die die Beihilfe zum Suizid als regelmäßigen Teil ihrer Tätigkeit und auf Wiederholung angelegt begreifen, leisten. Dieses Verbot soll in Zukunft vor übereilten oder fremdbestimmten Sterbewünschen schützen. Dies halte ich für richtig.

Die Alternative, ein Recht auf vor allem ärztliche Unterstützung beim Suizid in bestimmten Fällen gesetzlich festzuschreiben, überzeugt nach meiner Auffassung nicht. Damit würde der Gesetzgeber erstmals die ärztliche Suizidassistenz zu einem rechtlich geregelten und anerkannten Teil des ärztlichen Handels machen. Der Weg, Kriterien festlegen zu wollen, in welchen Fällen ärztlich begleitete Lebensbeendigung als Ausdruck der Selbstbestimmung eines Menschen zulässig oder gar geboten ist, führt in die falsche Richtung. Wenn die Selbstbestimmung ausschlaggebend sein soll, dann ist die Grenze zur Tötung auf Verlangen, die derzeit zurecht strafbar ist, langfristig nicht aufrecht zu erhalten. Die Beispiele in den Niederlanden und Belgien zeigen zudem die schiefe Ebene, auf der sich eine Gesellschaft bewegt, wenn alte und kranke Menschen sich zunehmend gedrängt fühlen, ein solches Angebot auf Lebensbeendigung – quasi als moralische Pflicht – anzunehmen. Leitprinzipien unserer Gesellschaft müssen demgegenüber auch zukünftig Hilfe und Schutz von Menschen sein, die sich in extremen Leidenssituationen befinden.

Menschen, die sich in Umfragen für die Möglichkeit aussprechen, bei unerträglichem Leid professionelle Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen, suchen vorrangig nicht die Möglichkeit der Selbsttötung. Sie wollen vielmehr menschenfreundlich begleitet werden, durch eine Medizin, die Schmerzen lindert sowie pflegerische, seelsorgerische und soziale Begleitung. Dies ist auch der Grund dafür, warum wir die Palliativmedizin und das segensreiche Hospizwesen weiter stärken wollen. Ziel ist ein flächendeckend gut erreichbares Netz in der Palliativmedizin und Palliativpflege.

Selbst bei bester palliativer Versorgung werden jedoch in Einzelfällen Menschen keinen anderen Ausweg für sich sehen, als ihren Leben ein Ende zu setzen. In dieser Situation muss auch zukünftig der Raum für Gewissensentscheidungen bei der Beihilfe zum Suizid erhalten bleiben. Ein Verbot der Beihilfe zum Suizid würde diesen beenden und den Staatsanwalt ans Sterbebett holen. Ich halte deshalb den Gesetzesentwurf zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe als für den überzeugendsten Vorschlag. Er hält den Raum für individuelle Gewissensentscheidungen offen und wirkt zugleich Anreizen für einen Suizid entgegen.

Ich bin mir bewusst, dass meine Haltung bei Ihnen nicht auf Zustimmung stößt. Ich stehe für eine Kultur der Wertschätzung gegenüber kranken und sterbenden Menschen sowie für menschliche Begleitung und konkrete Hilfe durch sachgerechte Medizin und entsprechende Pflege. Das staatliche Strafrecht sollte aber auch wie bisher bei der Unterstützung einer selbstverantworteten Selbsttötung schweigen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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