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Stephan Stracke
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Frage von Stephan Z. •

Frage an Stephan Stracke von Stephan Z. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Stracke,

seit mehreren Jahren Betreibe ich das Hobby des Modellfliegens und bin als Jugendwart im Modellfliegerclub Ettringen e.V. tätig.
Ich bringe Kindern und Jugendlichen das verantwortungsbewusste und sichere Fliegen von Flugzeug-, Hubschraubern- und auch Multikoptermodellen bei. Dies spielt sich an jedem Wochenende auch auf vielen weiteren Modellflugplätzen in ganz Deutschland ab.
Im sportlichen Bereich nehme ich zusammen mit weiteren Vereinsmitgliedern aus dem Ostallgäu erfolgreich an deutschen und europäischen Modellfallschirmwettkämpfen teil. Dabei wird mit einem großen Modellflugzeug oder neuerdings auch mit großen Multikoptern ein Modellfallschirmspringer in einer Höhe von 300 - 400 m abgesetzt und ferngesteuert in einen Zielkreis gesteuert. In dieser Sportart haben wir schon einige Erfolge in den letzten 15 Jahren feiern können.
Nun plant Ihr Parteikollege Alexander Dobrindt eine Verschärfung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) um die Paragraphen 21 a) und b). Paragraph 21 a) soll sich auf unbemannte Luftfahrzeuge beziehen und der neue Paragraph 21 b) Flugmodelle im Allgemeinen betreffen. Grundsätzlich würde dann eine Flugobergrenze von 100 Meter gelten.
Damit könnten wir unser Hobby Modellfallschirmspringen sowie das gesamte Modellfliegen faktisch einstellen und unseren Verein auflösen.
Wir verbitten uns, mit unverantwortlichen "Hobbypiloten" und "Amateurspionen" die Multikopter mir Kameras über Wohngebieten, Menschenmassen oder in der Nähe von Flughäfen betreiben in einen Topf geworfen zu werden.
Das Fliegen von Multikoptern in solchen Situationen gehört reglementiert, aber nicht auf Kosten der vielen Hunderttausend friedlich und geordnet fliegenden Modellflieger in Deutschland.
Deshalb meine Frage, wie Sie zu der Verschärfung der Luftverkehrsordnung stehen und die Bitte, Einfluss auf Herrn Dobrindt zu nehmen, unser Hobby Modellfliegen nicht leichtfertig zu erschweren und de facto zu verbieten.

Hochachtungsvoll

Stephan ziermann

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Sehr geehrter Herr Ziermann,

vielen Dank für Ihre Frage und ein herzliches Dankeschön für Ihr ehrenamtliches Engagement als Jugendwart im Modellfliegerclub Ettringen e.V.

Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Am 08. November 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einem online veröffentlichten Artikel auf geplante Änderungen von Rechtsvorschriften bezüglich der zivilen Nutzung von Drohnen hingewiesen ( http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/151108-drohnen.html?nn=35602 ).

Die Pläne sehen unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm vor, um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können. Für die gewerbliche Nutzung soll ein gesonderter Führerschein die notwendigen fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnisse bezeugen. Private Flüge sollen nur bis 100 Meter Höhe erlaubt sein und außerhalb der Sichtweite des Steuerers, über bestimmten Orten wie zum Beispiel Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen sowie Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten verboten werden.

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet derzeit noch an den konkreten Änderungen der Luftverkehrs-Ordnung. Ich habe mich daher in einem Schreiben an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herrn Alexander Dobrindt MdB, gewandt und die von Ihnen befürchteten Auswirkungen auf das Modellfliegen geschildert. Ich habe das Bundesverkehrsministerium um eine Stellungnahme gebeten, ob Ihren Bedenken im Rahmen der anstehenden Neuregelung Rechnung getragen werden kann.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir per E-Mail unter stephan.stracke@bundestag.de Ihre Kontaktdaten zukommen lassen könnten, damit ich Sie über den weiteren Schriftverkehr in Kenntnis setzen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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