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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Andreas G. •

Frage an Stephan Stracke von Andreas G.

Wieder einmal nur heiße Luft von der CSU! Erst gut gebrüllt und dann wieder jedem faulen Kompromiss zustimmen, so kennt man Ihre CSU. Derweil strömen weiterhin zigtausend Menschen unkontrolliert und unregistriert in unser Land. Werden Sie die Koalition verlassen, um den Menschen zu zeigen, daß es Ihnen ernst ist mit der Sorge um das Vaterland? Oder war das wieder einmal nur eine Show, um die CSU-Wähler zu beruhigen?

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CSU

Sehr geehrter Herr Greil,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zur aktuellen Flüchtlingssituation in Deutschland und Europa und dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

Durch die anhaltende Flüchtlingskrise befinden wir uns in einer extremen Ausnahmesituation. Die Aufnahme- und Belastungsfähigkeit Deutschlands und insbesondere Bayerns ist in absehbarer Zeit erreicht. Deswegen halte ich eine Begrenzung des Zustroms von Asylbewerbern für dringend erforderlich.

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz haben wir die schärfsten Änderungen des Asylrechts seit den 90er Jahren beschlossen. Ich sehe hier einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Das Gesetz trägt die klare Handschrift der CSU. Die Neuregelungen sind seit dem 1. November dieses Jahres in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Änderungen, um Fehlanreize zu vermeiden und die Verfahren effektiver und schneller zu gestalten. Außerdem haben sich Bund und Länder auf eine konsequente Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten verständigt. Die neuen Regelungen müssen nun zügig deutschlandweit umgesetzt werden.

Zur Beendigung der Flüchtlingskrise erachte ich folgende drei Maßnahmen als prioritär:

1. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz werden wichtige Verschärfungen des Asylrechts umgesetzt. Die neuen Regelungen müssen nun auch umgesetzt werden. Es ist nicht akzeptabel, wenn SPD-regierte Bundesländer erklären, die neuen Regelungen nicht anwenden zu wollen. Das unterminiert die mit den Verschärfungen verbundene Signalwirkung. Die SPD muss dafür sorgen, dass auch in den von ihr regierten Ländern die neuen Verfahren durchgesetzt werden: Abschiebungen sollten grundsätzlich, wie im Gesetz festgelegt, nicht mehr angekündigt werden, es darf keine Abschiebestopps im Winter geben und um Fehlanreize zu vermeiden, sollten bundesweit Sachleistungen statt Geldleistungen gewährt werden.

Große Bedeutung haben konsequente und schnelle Rückführungen, beispielsweise auch nach Afghanistan und Pakistan. Es kann nicht sein, dass mit diesen Staaten noch immer Rücknahmeabkommen fehlen. Diese Vereinbarungen, wie wir sie mit zahlreichen anderen Staaten haben, sind zügig vom zuständigen Bundesaußenminister zu verhandeln und umzusetzen. Warum das bisher nicht geschehen ist, bleibt unverständlich. Ich erwarte hier endlich Ergebnisse vom Bundesaußenminister.

Sicher ist die Türkei als erster Nachbarstaat im Südosten der Europäischen Union ein wichtiger Partner. Mit der Aufnahme von unzähligen Flüchtlingen in einer unmittelbaren Krisenregion leistet sie immens viel. Ich unterstütze daher die Verhandlungen der Bundeskanzlerin. Allerdings stehe ich Visaerleichterungen skeptisch gegenüber. Eine Aufnahme der Türkei in die Europäische Union kommt auf keinen Fall in Frage.

2. Unsere Grenzen müssen wieder dauerhaft gesichert werden, um einen unbegrenzten und unkontrollierten Zustrom zu verhindern. Um unserem Anspruch an Humanität gerecht werden zu können, brauchen wir dringend Ordnung in den Verfahren und eine enge Abstimmung aller beteiligten Staaten. Denn auch an den deutschen Außengrenzen müssen wir wieder zu sicheren Verhältnissen kommen. Nötig ist dafür die Zurückweisung unerlaubt Einreisender an der Grenze. Die Zurückweisung an der Grenze sollte unverzüglich erfolgen. Selbstverständlich muss ein humanitärer Vollzug der Zurückweisung für Frauen mit Kindern, Alte und Kranke sichergestellt sein.

Allenfalls kann abgewartet werden, ob mit der Türkei eine entsprechende Rücknahmevereinbarung bezüglich der Flüchtlinge, z.B. aus Syrien, erzielt werden kann. Unsere Bundeskanzlerin und die EU verhandeln gerade mit dieser Zielrichtung. Eine gerechte Zurückführung der Flüchtlinge wäre mit so einem Abkommen möglich und würde eine effektive Lösung bedeuten.

Zugleich müssen jetzt endlich die Außengrenzen der Europäischen Union wie vereinbart geschützt werden. Nur bei sicheren Außengrenzen ist die Rückkehr zu einem Europa ohne Grenzkontrollen denkbar. Daher ist jetzt nicht mehr die Zeit, über Aufgabenausweitungen des europäischen Grenzschutzes zu debattieren, dieser muss endlich effektiv an den Außengrenzen eingesetzt werden.

3. Der Familiennachzug muss effektiv begrenzt werden. Durch den enormen Zustrom von Einwanderern und Flüchtlingen droht eine Überforderung der Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft. Der Familiennachzug nach den aktuellen Regeln verschärft die Situation deutlich. Arbeitsmarkt und Wohnungsmarkt sind trotz guter Konjunktur in vielen Regionen äußerst angespannt. Die geltenden Regelungen zum Familiennachzug und die daraus resultierenden Zuwanderungszahlen bilden die schwierige Wohnungs- und Aufnahmesituation nicht ab. Um eine Überforderung der Gesellschaft zu vermeiden, fordert die CSU, dass aufgrund der hohen Zugangszahlen der Familiennachzug temporär grundsätzlich ausgesetzt werden sollte. Das würde zumindest mittelfristig zu einer deutlichen Entlastung führen. In diesem Zusammenhang sehe ich die Regelungen Österreichs zum Familiennachzug als vorbildhaft.

Wenn es uns nicht gelingt, den Flüchtlingsstrom dauerhaft und schnell zu begrenzen, laufen wir Gefahr die Integrationskraft Deutschlands zu überfordern. Dies kann nicht in unserem Interesse liegen, denn eine Gesellschaft muss stabil sein, um dauerhaft integrationsfähig zu bleiben. Deshalb wird sich die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag weiter unermüdlich für effektive Lösungen in der Flüchtlingskrise einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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