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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Raul K. •

Frage an Stephan Stracke von Raul K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Stephan Stracke,

ca. 200.000 Menschen unterstützen mittlerweile die „Petition für ein Recht auf Sparen und für ein gutes Bundesteilhabegesetz“ von Constantin Grosch. Stellen Sie sich einmal vor, dass sie bzw. ihre Partnerin oder ihr Partner plötzlich behindert werden und Unterstützung im Alltag benötigen, um weitgehend selbstbestimmt am Leben teilnehmen zu können. Dann könnte es Ihnen so, wie dem Jurastudenten Constantin Grosch und vielen anderen behinderten Menschen, gehen. Sie dürfen dann nämlich nur noch 2.600 Euro ansparen, um diese Hilfe bewilligt zu bekommen. Zusammen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner dürften Sie sogar nur 3.214 Euro ansparen. Zudem müssten Sie einen großen Teil Ihres Einkommens abgeben, um die nötige behinderungsbedingte Assistenz zu bekommen. Sie wären dann sehr schnell arm, weil Sie die Hilfen erst einmal selbst bezahlen müssen bis Sie die Anrechnungsgrenzen unterschritten haben.

Dies finden die ca. 200.000 UnterstützerInnen der Petition ungerecht und wir fragen Sie, ob es Ihnen auch so geht. Wir fragen Sie vor allem: werden Sie sich jetzt, da in diesem Herbst der Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen im Bundesministerium für Arbeit entwickelt wird, mit uns dafür einsetzen, dass die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen vollständig abgeschafft wird?

Die Chance für eine Veränderung ist derzeit gut. Lassen Sie uns also wissen, wie Sie zu dieser Frage stehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Raul Krauthausen
Initiative für ein gutes #Teilhabegesetz!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Krauthausen,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie mich auf die Petition von Herrn Grosch zum Bundesteilhabegesetz aufmerksam machen.

Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit einem Bundesteilhabegesetz zu verbessern. Die Leistungen an Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, sollen aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden.

Im Rahmen dieser Reform stehen eine Vielzahl von Themen auf dem Prüfstand, darunter auch die gegenwärtige Einkommens- und Vermögensanrechnung. Die Bundesregierung hat dazu bereits im letzten Jahr einen Diskussionsprozess angestoßen, an dem die betroffenen Verbände und Akteure kontinuierlich beteiligt waren.

In einer dazu eingerichteten Arbeitsgruppe wurden die Kernpunkte der Reform in insgesamt neun Sitzungen erörtert. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit mit der Veröffentlichung eines Abschlussberichts abgeschlossen ( http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2015/abschlussbericht-zum-bundesteilhabegesetz.html ), der nun in einen Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung münden soll. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet aktuell diesen Entwurf, den es zunächst abzuwarten gilt. Es ist vorgesehen, dass das Gesetzgebungsverfahren im kommenden Jahr abgeschlossen wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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