Frage an Stephan Stracke von Fam. H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Stracke,
Matteo wurde nur fünf Jahre... er musste am 11.05.2015 an einem unbeschrankten Bahnübergang in Schleswig-Holstein sterben. Seine Mutter und die Grosseltern wurden schwer verletzt.
Matteo ist einer von jährlich rund 50 Menschen, die bei Unfällen an Bahnübergängen sterben. Rund 1000 Menschen wurden bei solchen Unfällen verletzt. 7 000 der 18 000 deutschen Bahnübergänge sind unbeschrankt.
Es gibt in Deutschland immer noch über 7.200 technisch nicht gesicherte Bahnübergänge, obwohl jährlich rund 1.000 Unfälle mit ca 50 Toten an Bahnübergängen passieren.
Was ist aus der Stopp-Schild Initiative von Werner Kuhlmann damals geworden, der von 1997 bis 2007 dafür kämpfte ein zusätzliches Stopp-Schild an Andreas-Kreuzen anzubringen, was der Bundestag damals einstimmig beschloss - was aber NIE umgesetzt wurde? Ein Stoppschild würde die Übergänge sichern, sagen Experten. Doch noch lehnen die Deutsche Bahn, Bundesverkehrsminister Dobrindt und die Kommunen ab. Ein Stoppschild kostet 150€. Penauts gegen ein Menschenleben.
Meine Informationen habe ich über die Online-Petition der Mutter auf change.org, welche sie nach dem Unfall ins Leben gerufen hat. Sie ist sehr engagiert und es haben nun fast 50.000 Menschen unterschrieben, damit die Politiker wach gerüttelt werden.
Ich hoffe, ich kann Sie auf diesem Weg für diese Herzensangelegenheit gewinnen!
Es sind schon so viele Menschen gestorben... Bitte unterstützen Sie diese Aktion, damit ein positives Zeichen gesetzt wird.
Damit etwas bewegt wird!
Denn es kann jeden treffen... auch die eigene Familie.
Ich freue mich auf Ihre Antwort und wir zählen auf Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Fam. Hecl
Sehr geehrte Familie Hecl,
vielen Dank für Ihre Frage zur Verkehrssicherheit an unbeschrankten Bahnübergängen. Ich habe mich in dieser Angelegenheit an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt, um Informationen über aktuelle Anstrengungen von Seiten des Ministeriums zur Sicherung von unbeschrankten Bahnübergängen zu erhalten. Konkret habe ich mich nach dem Verbleib des 2004 und 2005 im Bundestag behandelten Vorschlags zur Kombination von Andreaskreuz und Stoppschild erkundigt sowie nach konkreten Maßnahmen, wie einer Beschrankung von bisher nichttechnisch gesicherten Bahnübergängen, und der Höhe der dazu eingesetzten Mittel gefragt.
Mir wurde mitgeteilt, dass das Thema der Kombination von Stoppschild und Andreaskreuz in den vergangenen Jahren bereits Gegenstand zahlreicher Diskussionen in verschiedenen Bund-Länder-Ausschüssen gewesen sei. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung der StVO habe keine Zustimmung seitens der Bundesländer gefunden, weil sie in der Kombination von Stoppschild und Andreaskreuz kein geeignetes Mittel zur Erhöhung der Sicherheit an nichttechnisch gesicherten Bahnübergängen sehen würden. Auch angehörte Träger der Verkehrssicherheitsarbeit, Automobilverbände sowie Verbände des Schienenverkehrs würden der beabsichtigten Änderung ablehnend gegenüber stehen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass Andreaskreuze hinreichend bestimmt seien und bereits ein Wartegebot für den Straßenverkehr begründen. Hauptunfallursache an Bahnübergängen sei die Nichtbefolgung bestehender Verkehrsvorschriften. An vorsätzlichem oder fahrlässigem Fehlverhalten der Straßenverkehrsteilnehmer ändere auch ein zusätzlich angebrachtes Stoppschild nichts. Im Übrigen hätten Untersuchungen zudem eine mangelnde Akzeptanz bei der Befolgung des Stoppschilds aufgezeigt. In der Regel kommen die Verkehrsteilnehmer beim Stoppschild ebenfalls nicht zum vollständigen Stillstand. Auch wurden Probleme hinsichtlich der Annäherungszeiten und der Bemessung der Sichtdreiecke vorgebracht, die auf eine bestimmte Räumgeschwindigkeit ausgerichtet sind. Diese würde beim Anfahren nach einem Anhalten unterschritten. Über eine Änderung der Haltung der Bundesländer lägen dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur keine Erkenntnisse vor, so dass von einer Zustimmung des Bundesrates zur Änderung der StVO nicht ausgegangen werden kann.
Unabhängig davon ist die Verbesserung der Sicherheit an Bahnübergängen nach wie vor ein wichtiges verkehrspolitisches Ziel. Entsprechende Maßnahmen werden daher vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – auch durch den Einsatz erheblicher Bundesmittel – nachdrücklich unterstützt. Der Bund stellt dazu jährlich rund 81 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden bundesweit bisher nichttechnisch gesicherte Bahnübergänge mit zusätzlichen Sicherungssystemen wie Vollschranken, Halbschranken, Lichtzeichen sowie Blinklichtern ausgestattet und dadurch eine erhöhte Sicherheit an Bahnübergängen gewährleistet.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke