Die Anforderung an betriebsbedingte Kündigungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgestaltet. Dabei haben die unabhängigen Gerichte stets dafür Sorge getragen, dass ein ausgewogener Interessenausgleich erhalten bleibt zwischen den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Arbeitgeber nach betrieblicher Gestaltungsfreiheit. Daher sehe ich keinen zwingenden Änderungsbedarf im Kündigungsschutzrecht.
Sollte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der nächsten Regierung angehören, so werden wir uns der Verpflichtung annehmen, die EU-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen.
Dem Konzept des „gemeinnützigen Journalismus“ stehe ich skeptisch gegenüber
Die AfD ist in weiten Teilen eine antidemokratische, menschenverachtende und stellenweise rechtsextremistische Partei, mit der es keine Zusammenarbeit geben kann und darf.
Es braucht vielmehr gute Rahmenbedingungen und eine gute individuelle Betreuung der Aufstocker, um die beste Lösung für den jeweiligen Fall zu finden. Das können bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder sein, aber ggf. auch eine Weiterbildung auf eine höher qualifizierte und besser bezahlte Tätigkeit.