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CSU
• 19.12.2024

Die Anforderung an betriebsbedingte Kündigungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgestaltet. Dabei haben die unabhängigen Gerichte stets dafür Sorge getragen, dass ein ausgewogener Interessenausgleich erhalten bleibt zwischen den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Arbeitgeber nach betrieblicher Gestaltungsfreiheit. Daher sehe ich keinen zwingenden Änderungsbedarf im Kündigungsschutzrecht.

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CSU
• 27.11.2024

Es braucht vielmehr gute Rahmenbedingungen und eine gute individuelle Betreuung der Aufstocker, um die beste Lösung für den jeweiligen Fall zu finden. Das können bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder sein, aber ggf. auch eine Weiterbildung auf eine höher qualifizierte und besser bezahlte Tätigkeit.

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