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Stephan Stracke
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Frage von Doris W. •

Rechtsstaat noch erwünscht?

Sehr geehrter Herr Stracke, nach meinen Informationen widerspricht die von der Union angestrebte Asylpoltik dem geltenden EU Recht. Streben Sie also das Ende des Rechtsstaats an? Und falls nicht, wie begründen Sie, dass Deutschland sich nicht an EU Recht halten muss, die Bürger:Innen sich jedoch an geltendes Recht in Deutschland halten sollten?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Frau W., 

vielen Dank für Ihre Anfrage zur angestrebten Asylpolitik. 

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir der Auffassung, dass es absolut notwendig ist, zu einer grundlegenden Kurskorrektur in der Migrationspolitik zu kommen. Hauptpfeiler sind dabei für uns die dauerhafte Kontrolle der deutschen Außengrenzen, die Zurückweisung von Asylbewerbern, die über andere EU-Staaten kommen und die konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht. Das haben wir zuletzt in unserem Gesetzesentwurf zur Zustrombegrenzung dargelegt. 

Selbstverständlich folgen diese Maßnahmen deutschen Gesetzen und EU-Recht. 

Die europäische Dublin-III-Verordnung, auf deren Grundlage bestimmt wird, welcher EU-Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, ist dysfunktional. Deutschland ist für die Migration das einzige relevante Land in Europa, das sich noch daran hält. Wenn europäisches Recht nicht funktioniert, muss nationales Recht gelten. Das ergibt sich aus Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Und auf Grundlage des deutschen Asylgesetzes können wir unsere Forderungen rechtskonform umsetzen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Stephan Stracke, MdB

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