Wie bewerten Sie die derzeitigen Anforderungen des Kündigungsschutzes für Unternehmen und Arbeitnehmer im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie um eine Einschätzung zu den Anforderungen an betriebsbedingte Kündigungen gebeten haben.
Die betriebsbedingte Kündigung ist in § 1 des Kündigungsschutzgesetzes geregelt. Änderungen an dieser Vorschrift wurden zuletzt im Jahr 2004 verabschiedet.
Die Anforderung an betriebsbedingte Kündigungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgestaltet. Dabei haben die unabhängigen Gerichte stets dafür Sorge getragen, dass ein ausgewogener Interessenausgleich erhalten bleibt zwischen den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Arbeitgeber nach betrieblicher Gestaltungsfreiheit. Daher sehe ich keinen zwingenden Änderungsbedarf im Kündigungsschutzrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke, MdB