
(...) Sie beziehen sich offenbar auf einen Beschluss des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 27.6.2012, in dem eine Neuregelung der Renten für Übersiedlerinnen und Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR empfohlen wird. Diese Neuregelung soll sicherstellen, dass auch für nach 1936 geborene Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR weiterhin die Tabellenentgelte nach dem Fremdrentengesetz angewendet werden. (...)