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Frage von Jürgen Volker Holdefleiß, D. •

Frage an Sigmar Gabriel von Jürgen Volker Holdefleiß, D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Parteivorsitzender,
Ihrer Fraktion ist das Thema „Diskriminierung der ehemaligen DDR-Flüchtlinge anlässlich des Beitritts der DDR“ hinlänglich bekannt. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat vor einigen Monaten einstimmig beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, diese rückwirkend zu beseitigen.
Das BMAS hat sich bedenkenlos und ohne sachlichen Diskurs über das Votum des Bundestages hinweggesetzt. Man verbreitet die Behauptung, die Gesetzgebung zum Beitritt der DDR wirke auch rückwirkend auf die Biografien der längst in der alten Bundesrepublik eingegliederten Flüchtlinge aus der DDR (Ausgereiste, Abgeschobene, Freigekaufte).

Nach Aussage des damaligen Ministers N. Blüm ist genau das Gegenteil wahr: Die Ergebnisse der Eingliederung sollen gerade nicht angetastet werden. Das schreibt er am 22.05.1991 in einem Brief an den Bundeskanzler, seine Ministerkollegen und den Pressdienst. Er beruft sich dabei auf einen „breiten Konsens aller politischen Kräfte“. Im Jahre 2012 bestätigt er diese Sicht noch einmal ausdrücklich.
Es ist kein einziges Dokument bekannt, mit dem das BMAS belegen kann, dass der Gesetzgeber die Abkehr von diesem „breiten politischen Konsens“ legitimiert hat. Ein rechtsstaatliches Vakuum.
Wie sich die Fraktionen des Bundestages zu diesem Thema künftig zu positionieren gedenken, wird angesichts des bevorstehenden Wahljahres 2013 von den 300.000 Betroffenen sicherlich mit großem Interesse beobachtet werden.
Wir stellen Ihnen hiermit die Frage:
Ist Ihre Partei bereit, folgende Forderung in eventuelle Koalitionsverhandlungen aufzunehmen?
Rückwirkende Korrektur der Diskriminierung, die den DDR-Flüchtlingen anlässlich des Beitritts der DDR verordnet worden ist. Das bedingt, dass die Folgen der Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze geheilt werden, die die Diskriminierung erst möglich gemacht hat.
Mit freundlichem Gruß,
J. Holdefleiß, IEDF

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Holdefleiß,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie das Thema „Diskriminierung von DDR-Flüchtlingen“ ansprechen und nach der Haltung der SPD-Bundestagsfraktion und der SPD fragen.
Sie beziehen sich offenbar auf einen Beschluss des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 27.6.2012, in dem eine Neuregelung der Renten für Übersiedlerinnen und Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR empfohlen wird. Diese Neuregelung soll sicherstellen, dass auch für nach 1936 geborene Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR weiterhin die Tabellenentgelte nach dem Fremdrentengesetz angewendet werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dies bereits in einem Antrag vom 13.4.2011 gefordert und auf die bestehende überwiegende Schlechterstellung der Jahrgänge ab 1937 hingewiesen. Der Antrag wurde im Deutschen Bundestag am 26.1.2012 mit der Mehrheit aus Union und FDP abgelehnt.

Die SPD hat in ihrem Rentenkonzept vom 24.11.2012 beschlossen, verbliebene Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Recht in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz abschließend zu klären und zu beseitigen. Ein solches Rentenüberleitungsabschlussgesetz könnte auch die Möglichkeit bieten, den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion und die Empfehlung des Petitionsausschusses in der kommenden Wahlperiode erneut aufzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel