
(...) der Schwangerschaftsabbruch ist in der aktuellen Rechtslage ein erlaubter Eingriff, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt und der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen erfolgt. (...) "Werbeverbot". (...) Wenn unsere Rechtsordnung mit guten Gründen Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a StGB zulässt, darf dies nicht dadurch unterlaufen werden, dass sich aus Sorge vor Strafverfolgung immer weniger Ärztinnen und Ärzte finden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. (...)