Frage von Lucas K. • 04.11.2024
Antwort ausstehend von Sebastian Hartmann SPD
Der Bund wird zur Finanzierung seines Teils neben Steuergeldern auch Mittel aus dem
Gesundheitsfonds der Krankenkassen beziehen.
Den Vorwurf der Menschenrechtsverletzungen durch die aktuelle Asylpolitik teile ich gar nicht. Deutschland ist stattdessen ein vorbildliches Land.
Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (art. 258 AEUV). Eine diesbezügliche Entscheidung liegt bisher nicht vor.