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Sebastian Hartmann
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Frage von Ernst P. •

Frage an Sebastian Hartmann von Ernst P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hartmann,

Sie machen sich für eine Abschaffung oder weitgehende Liberalisierung des § 219a StGB stark.

Habe ich es richtig in Erinnerung, dass aufgrund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Recht auf Leben auch ungeborenen Kindern zusteht, Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor illegal sind, auch wenn sie seit 1992 nach Beratung und innerhalb der ersten drei Monate straffrei bleiben? Und wäre es nicht völlig widersinnig, für etwas nach wie vor illegales werben zu dürfen?

Freundliche Grüße,
E. P.

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Sehr geehrter Herr P.,

der Schwangerschaftsabbruch ist in der aktuellen Rechtslage ein erlaubter Eingriff, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt und der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen erfolgt. Bei medizinischen Gründen oder bei Schwangerschaft aufgrund sexueller Gewalt sowie bei sozialer Bedürftigkeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Ich finde über einen erlaubten Eingriff muss der Arzt oder die Ärztin sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. Bisher fiel bereits diese sachliche Information von Gynäkologinnen und Gynäkologen über Schwangerschaftsabbrüche unter das sog. "Werbeverbot". Die bisheriger Regelung war daher vielmehr ein Informationsverbot als ein Werbeverbot. Ich mache mich stark dafür, diesen Zustand zu beenden. Wir brauchen dringend Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, damit diese in sachlicher Art und Weise über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen informieren können.

Wenn unsere Rechtsordnung mit guten Gründen Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a StGB zulässt, darf dies nicht dadurch unterlaufen werden, dass sich aus Sorge vor Strafverfolgung immer weniger Ärztinnen und Ärzte finden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann

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