Ein pauschales Verbot des Handels mit NS-Devotionalien, wie Sie es in Ihrer Frage andeuten, ist rechtlich jedoch schwierig umzusetzen.
Als Gesetzgeber gehen wir davon aus, dass Hinweisgebende ein anderes Schutzbedürfnis haben als Mitarbeitende, die für interne Meldestellen verantwortlich sind. Hinweisgebende riskieren häufig Repressalien, weil sie Missstände aufdecken. Meldestellen-Verantwortliche hingegen agieren innerhalb des Unternehmens oder der Behörde und sind in ihrer Rolle eher neutral.
Betreffend der Verzögerung zwischen Frist und Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene kommt man auf eine Differenz von knapp über 560 Tagen, was einen Betrag von ca. 34,5 Mio. Euro bedeutet. Der gesamte Verlauf bis zum Erlass des Gesetzes zeigt, dass die SPD konsequent dafür kämpfte, Whistleblower besser zu schützen. Aufgrund der Blockaden der Union kam es hierbei zu Verzögerungen, welche die hohen Kosten verursachten.
Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich jedoch weiterhin ausdrücklich für diese Änderung aus und wir würden einen gemeinsamen Beschluss mit den anderen demokratischen Parteien begrüßen.
Ursprünglich wollten wir den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause beschließen, dies kam trotz unserer Bemühungen wegen der Blockadehaltung der FDP jedoch nicht mehr zustande. Nach der Bundestagswahl wollen wir den Entwurf mit neuen Mehrheiten erneut ins Verfahren geben, denn die Bundespolizei braucht dringend moderne Rechtsgrundlagen und Befugnisse.