Warum schafft es die Politik nicht,die innere Sicherheit wiederherzustellen und abgelehnte Asylbewerber auszuweisen und zurückzuführen?Warum wird auf Freiwilligkeit der Ausreise gesetzt? Kosten/Jahr?
Sehr geehrter Herr Hartmann, warum gelingt es dem Staat und der verantwortlichen Politik nicht, die innere Sicherheit wiederherzustellen?Die Anschläge Brokstedt,Solingen,Mannheim,Magdeburg und Aschaffenburg, schon 2016 am Breitscheitplatz wurden überwiegend von abgelehnten, ausreisepflichtigen und z.T. mehrfach mit den Strafbehörden in Kontakt getretenen Asylbewerbern verübt. Anscheinend sind die Behörden überfordert u nicht in der Lage, die Bevölkerung vor auffälligen Gefährdern zu schützen.Es wird wohl auf freiwillige Ausreise gewartet.Wenn jedoch die Behörden einen unauffälligen Bürger z.B. zur Abgabe eines Führerscheins oder zur Zahlung der deutlich erhöhten neuen Grundsteuer auffordern, habe ich noch nie gehört, dass es dann bei einem Versuch bleibt und man dann auf "Freiwilligkeit" hofft.Art. 16a GG bestimmt,dass kein Asyl erhalten kann,wer aus einem Mitgliedstaat der EU einreist und schon"geschützt" ist.Welche Kosten/Zahlungen entstehen?40 Mrd?Warum ersetzen EU-Länder das nicht?

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage, als innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gehe ich gerne kurz darauf ein.
Generell sind die Bundesländer für die Abschiebung zuständig. In dieser Wahlperiode wurde eine Abschiebungsoffensive vereinbart und viele Erleichterungen für die Bundesländer geschaffen. Durch mehrere Gesetze und praktische Maßnahmen hat der Bund den Ländern unter anderem erweiterte Instrumente für konsequentere Rückführungen an die Hand gegeben.
Grundsätzlich prüft die Ausländerbehörde vor Ort direkt nach der Ablehnung des Asylverfahrens, ob Abschiebungen möglich sind, Abschiebungshindernisse vorliegen und ob gültige Pässe oder Reisepapiere vorhanden sind.
Ist das nicht der Fall, müssen Passersatzpapiere beschafft werden, ohne diese ist in der Regel keine Rückführung möglich. Das Herkunftsland muss der Rückübernahme zustimmen. Der Bund leistet den Bundesländern hierbei Amtshilfe, wenn gewünscht. Oft dauert es einige Zeit, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind und eine Abschiebung sowohl rechtlich als auch tatsächlich durchgeführt werden kann. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Rückführung in einige Länder ist schwierig, weil wir dort zum Beispiel keine diplomatischen Vertretungen haben oder die Sicherheitslage beziehungsweise die menschenrechtliche Lage äußerst prekär ist.
Das Asylbewerber trotz Ankunft in einem sicheren Drittstaat bei uns einen Asylantrag stellen können, liegt vor allem daran, dass die sogenannten Dublin-Regelungen, die die Asylverfahren an die Länder am äußeren Rand der EU verlagerten, gescheitert sind. Darüber hinaus werden Asylbewerber heute vor allem nach europäischem und internationalem Recht anerkannt und erhalten so einen Schutzstatus, dürfen also zumindest vorübergehend in Deutschland bleiben. Artikel 16a GG spielt dabei nur noch eine untergeordnete Rolle.
Für diese „Dublin-Fälle“ gilt auch schon bisher ein weitgehender Leistungsausschluss: Bis zur Ausreise oder der Durchführung der Abschiebung werden nur (Sach-)Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege gewährt.
Zu den Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten gibt es jährlich Mitte des Jahres einen Bericht der Bundesregierung. Im Jahr 2023 hatte der Bund im Kontext Flucht und Migration Ausgaben von insgesamt 29,8 Milliarden Euro. Den ausführlichen Bericht finden Sie beim Deutschen Bundestag unter der Drucksache 20/11546 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011546.pdf).
Eine solidarische Finanzierung findet auf EU-Ebene beispielsweise durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) statt, welcher als Finanzierungsinstrument die EU-Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der namensgebenden europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt. In diesem Rahmen Projekte aus vier Bereichen gefördert:
- Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern
- Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
- Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedstaaten
Wir wollen dieses Solidaritätsprinzip noch stärker ausbauen. Daher haben wir uns bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem dafür eingesetzt, dass ein verbindlicher Solidaritätsmechanismus geschaffen wird. Mitgliedsstaaten, die unter hohem Migrationsdruck stehen, sollen dauerhaft von anderen EU-Mitgliedsstaaten entlastet werden: Durch die Übernahme von Personen, durch finanzielle Unterstützung oder durch alternative Beiträge. Diese gesteuerte Umverteilung der Belastung trägt zur Reduzierung irregulärer Migration bei, denn wir signalisieren den Staaten an den EU-Außengrenzen, dass wir sie nicht alleine lassen und Verantwortung übernehmen. Somit lösen wir die Problematik der "Dublin-Fälle" die aktuell in Deutschland Asyl beantragen, obwohl sie dies schon anderswo in der EU getan haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann