Frage von Felix H. •

Warum dauerte - entgegen der Darstellung der BRD - die rechtskräftig durch EuGH mit 34Mio € sanktionierte Vertragsverletzung im Hinweisgeberschutzbereich, die am 18.7.24 endete, mehr als 2,5 Jahre an?

Warum dauerte - entgegen den Darstellungen der BRD - die durch EuGH mit 34 Mio € sanktionierte Vertragsverletzung im Hinweisgeberschutzbereich, die erst am 18.7.24 endete, 2,5 Jahre an?

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Es steht fest, "dass [....] Deutschland bei Ablauf der in Art. 26 Abs. 1 der Richtlinie 2019/1937 vorgesehenen Umsetzungsfrist, d. h. am 17. Dezember 2021, nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hatte, die erforderlich sind, um die Umsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen, und diese Vorschriften somit der Kommission entgegen Art. 26 Abs. 3 der Richtlinie auch nicht mitgeteilt hatte. Außerdem war, wie sich aus den Rn. 51 bis 54 des vorliegenden Urteils ergibt, die vollständige Umsetzung der Richtlinie mit dem Inkrafttreten des HinSchG mangels Erlasses von Umsetzungsmaßnahmen in einigen Bundesländern nicht sichergestellt. Daraus folgt, dass die in Rede stehende Vertragsverletzung, die erst am 18. Juli 2024 endete, mehr als zweieinhalb Jahre andauerte."

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne eingehe.

Bereits 2020 in Zeiten des CDU-geführten Kabinetts Merkel IV appellierte die SPD für mehr Schutz von Whistleblowern. Im Frühjahr 2021 legte die damalige SPD-Justizministerin Christine Lambrecht einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Ausschlaggebend war bereits damals die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern (Richtlinie EU 2019/1937).

Die damalige Große Koalition diskutierte zu diesem Zeitpunkt, wie diese EU-Richtlinie in deutsches Recht transformiert werden soll. Während die Union eine enge „eins-zu-eins-Umsetzung“ forderte, die nicht über das EU-Recht hinausgeht, verlangte die SPD eine Ausweitung des Whistleblower-Schutzes bei Verletzung von deutschem Recht. Anderenfalls wüsste nur der juristisch gebildete Hinweisgeber, ob er geschützt sei oder nicht.

Aufgrund der Blockade der CDU/CSU und den Vorgaben der EU wurde der Ausbau des Schutzes von Whistleblowern bereits Anfang der aktuellen Legislaturperiode bearbeitet, woraufhin das Hinweisgeberschutzgesetz Mitte Dezember 2022 im Bundestag beschlossen wurde. Trotz des zeitlichen Drucks entschieden sich die von CDU und CSU mitregierten Länder geschlossen gegen eine Zustimmung im Bundesrat. Deshalb kam das Gesetz zunächst nicht zustande.

Die EU-Kommission erhöhte daraufhin den Druck und reichte Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedsstaaten ein. Ende März 2023 rief die damalige Ampel-Regierung den Vermittlungsausschuss an und erzielte eine Einigung mit dem Bundesrat, wodurch im Mai 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz erlassen werden konnte. Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Fassung sah vor, dass interne und externe Meldestellen ihre Meldekanäle auch für anonyme Meldungen hätten ausgestalten müssen. Diese Verpflichtung entfällt nun, die Meldestellen sollen anonyme Meldungen aber bearbeiten. Zudem sieht der Entwurf nun vor, dass hinweisgebende Personen interne Meldestellen zu bevorzugen haben, wenn ihnen keine Repressalien drohen und intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann. Auch wird klar gefasst, dass sich ein gemeldeter Verstoß auf berufliche, unternehmerische oder dienstliche Tätigkeiten beziehen muss.

Grund für die Verspätete Implementierung, waren sowohl Blockaden einzelner Fraktionen im Bundestag, die Unterbrechung des Gesetzgebungsverfahrens aufgrund der Bundestagswahlen im Jahr 2021 sowie die Anrufung des Vermittlungsausschusses. All diese Faktoren haben die Gesetzgebung maßgeblich verzögert.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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