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Sebastian Hartmann
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Frage von Peggy W. •

Wie setzen Sie sich dafür ein, dass Kommunen Gewaltopfern schnelle und unbürokratische Hilfe bieten, ohne dass ihre Hilfesuche zu sozialer Ausgrenzung führt?

Sehr geehrter Herr Hartmann,

viele Menschen, die Gewalt oder Behördenversagen erlebt haben, stoßen bei der Suche nach Hilfe auf bürokratische Hürden und Vorurteile. Anstatt Verständnis und Unterstützung zu erhalten, werden ihre Reaktionen oft missinterpretiert, was zu langfristigen Konsequenzen führt. Gerade Kommunen spielen eine Schlüsselrolle, um schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten. Ihr Engagement kann entscheidend dazu beitragen, dass Betroffene nicht zusätzlich stigmatisiert werden.

Wie setzen Sie sich im Bundestag und auf kommunaler Ebene konkret dafür ein, dass Menschen mit traumatischen Erfahrungen die Hilfe erhalten, die sie benötigen? Welche Maßnahmen fördern Sie, um Vorurteile abzubauen und den Zugang zu Unterstützungsangeboten zu erleichtern?

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Zeit und Ihr Engagement und hoffe auf Ihre Rückmeldung.

https://www.change.org/change-org-gerecht2025

Mit freundlichen Grüßen

💪 Stimme für Gerechtigkeit

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Antwort von
SPD

Sehr geehrt Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage auf die ich gerne eingehe.

Wir setzen uns gezielt dafür ein das Opfer von Straftaten einen angemessenen Schutz bekommen, sowohl von Seiten der Strafverfolgungsbehörden als auch von beratenden Akteuren. 

Im Bundestag fördern wir den Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten, insbesondere durch das Gewalthilfegesetz, das den Zugang zu Frauenhäusern und spezialisierten Beratungsstellen sichert. Wir arbeiten weiter konsequent daran, dass alle Menschen, die eine Psychotherapie benötigen, zügig einen Therapieplatz erhalten. Der mutige Schritt, eine Psychotherapie zu machen, darf nicht zum Nachteil im Berufsleben werden. Um Vorurteile abzubauen und den Zugang zu Unterstützungsangeboten zu erleichtern haben wir bereits die Antidiskriminierungsberatung gefördert, möchten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) modernisieren und werden Aufklärungskampagnen gegen Gewalt und Stigmatisierung weiter fördern. 

Mit einer Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes wollen wir Betroffenen häuslicher Gewalt und anderer Nachstellungen besser schützen: Maßnahmen wie elektronische Fußfesseln, verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter und Aufenthaltsverbote sowie Hausarreste bieten besseren Schutz vor Tätern und ermöglichen eine engmaschigere Überwachung in Gefahrensituationen. Hierfür möchten wir die einschlägigen Rechtsgrundlagen anpassen. Außerdem wollen wir, dass geschlechtsspezifische Gewalt EU-weit als Straftatbestandfestgeschrieben wird und somit einheitliche Standards im Schutz und in der Strafverfolgung in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Zentral ist für uns ein bundesweiter Anspruch auf Schutz und Beratung: Mit einem bundesweiten Rechtsanspruch stellen wir sicher, dass Betroffene jederzeit Zugang zu Schutzunterkünften wie Frauenhäusern und Beratungsstellen erhalten. Wir wollen mehr Vorbeugung gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir diese Strukturen weiter ausbauen und nachhaltig absichern.

Leider sehen wir aktuell, wie sich Gewalt in der digitalen Welt immer weiter verbreitet. Aus diesem Grund wollen wir noch konsequenter auch gegen digitale Gewalt vorgehen. Wir wollen ein digitales Gewaltschutzgesetz schaffen, in welchem wir Strafbarkeitslücken bei bildbasierter Gewalt schließen und den Umgang mit sogenannten Spionage-Apps einschränken, vor allem um Stalking zu bekämpfen. Zudem sollen Täter-Accounts einfacher gesperrt werden können. Versehen mit einem Verbandsklagerecht sollen Rechte der Betroffenen effektiv durchgesetzt werden können.

Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen Zugang zu Schutz und Unterstützung haben – ohne Angst vor Stigmatisierung oder bürokratischen Hürden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann