Frage an Sebastian Edathy von Andreas T. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Edathy,
ich möchte mich heute in Sachen DNeuG mit zwei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung an Sie wenden:
Wie ist es mir möglich, einen aktuellen Bearbeitungsstand/eine aktuelle Version des Entwurfes eines DNeuG einzusehen ? Alle meine Bemühungen/Recherchen enden mit dem Gesetzentwurf aus 2007 und der erfolgten Anhörung im April 2008. Die daraus resultierenden Modifikationen und Änderungen an dem Entwurf sind für mich derzeit ebenso wenig in Erfahrung zu bringen wie die Berücksichtigung und Einarbeitung der Besoldungserhöhungen 2008 und 2009.
Die sog. betragsmäßige Überleitung der Besoldung von der alten Dienstaltersstufe in sog. Erfahrungsstufen dürfte beibehalten werden. Von Interesse ist für mich dabei die Frage, ob eine Beförderung nach erfolgter Überleitung unter Beibehaltung der erlangten Erfahrungsstufe erfolgt oder mit der Beförderung ein diagonales Absinken in der Erfahrungsstufe einhergeht, mit der Folge, dass sich die Beförderung finanziell nicht oder kaum auswirkt.
Für die Beantwortung meiner Fragen bereits jetzt meinen herzlichen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Andreas Trettin
Rehburg, 20. August 2008
Sehr geehrter Herr Tretttin,
vielen Dank für Ihre Fragen zum „Dienstrechtsneuordnungsgesetz“ (DNeuG) vom 13. August 2008.
Ich gehe von einer Verabschiedung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes im Herbst diesen Jahres aus. Zu einigen Bereichen des Entwurfes besteht derzeit weiterhin Gesprächsbedarf innerhalb der Regierungskoalition. Die entsprechenden Verhandlungen führen meine Kollegen Ehrmann (SPD) sowie Binninger und Göbel (Union).
Als Nicht-Teilnehmer an den aktuellen Verhandlungen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt hierzu keine inhaltlichen Fragen beantworten und bitte Sie dafür um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB