Frage an Sebastian Edathy von Dariusz K. bezüglich Verbraucherschutz
Die gegenwärtige Debatte um den Handel mit personenbezogenen Daten hat auch Sie veranlasst, in verschiedenen Publikationen Stellung zu nehmen. So möchten Sie z.B. nach der Sommerpause zu einem Krisentreffen mit "Experten aller Bundestagsfraktionen" (NOZ) einladen. Finden Sie nicht auch, daß die bestehenden Gesetze erst einmal ausreichend ausgeschöpft werden sollten?
Der Ruf nach staatlichem Eingreifen ist zum Teil berechtigt. Aber warum plädieren Sie für ein derartiges Treffen der Experten, anstatt sich einfach an die geltende Rechtsprechung zu halten und diese in die Gesetze einzubinden. Nicht umsonst haben verschiedene Gerichte die Anwendung der bestehenden Gesetze unterschiedlich ausgelegt, bis der BGH mehrfach entschieden hat, wie mit Einwilligungsklauseln umzugehen ist. Sollte die Gesetzgebung als Reaktion auf eine Unsicherheit in der Gesetzeslage, die durch das höchste deutsche Zivilgericht endlich geklärt wurde, diese Rechtsprechung nicht als Grundlage für die Anpassung und Konkretisierung der bestehenden Gesetze heranziehen? Darüber haben doch schon Experten beraten - in Karlsruhe.
Wissen Sie eigentlich, wieviel Sach- und Fachkunde der deutsche Bürger seinen Vertretern in der Regierung zutraut? Dann schauen Sie mal in die Foren, in denen sich engagierte Bürger um Aufklärung ihrer Mitmenschen kümmern, weil die Politik sach- und fachunkundig vollkommen versagt hat. Dort können Sie sich ein Abbild der bereits seit Jahren andauernden Abzockerei mit personenbezogenen Daten anschauen. Die Problematik der gehandelten und mißbrauchten Kontodaten ist uns vom Antispam e.V. bereits seit Jahren bekannt. Die Hinweise, die wir unseren Mitgliedern für deren Gerichtsverfahren an die Hand gaben, wurden von den Gerichten munter ignoriert. Schließlich kann es nicht sein, daß eine in Panama ansässige Firma in Deutschland mit erschlichenen Bankdaten Bürger betrügt. Wozu also ein neues Treffen der Experten? Gibt es nicht schon genug Experten in all diesen Verbraucherforen?
Rehburg, 20. August 2008
Sehr geehrter Herr Kogut,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 19. August 2008 zum Thema Datenschutz.
Grundsätzlich bin auch ich kein Befürworter vorschneller Forderungen nach Gesetzesänderungen bzw. -verschärfungen anlässlich aktueller Skandale. Vielmehr gilt es oftmals - wie Sie auch meinen -, die bestehenden Gesetze ausreichend auszuschöpfen. Die aktuellen Datenskandale aber belegen die Dringlichkeit von Verbesserungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Dafür halte ich ein Expertentreffen mit Vertreter aller Fraktionen und externen Sachverständigen für sinnvoll und geboten. Ziel dieses Treffens ist es, zu konkreten gesetzgeberischen Verbesserungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu kommen.
Grund dafür ist, dass – anders als Sie offenbar die Gewaltenteilung begreifen – zwar der Bundesgerichtshof für die Zivilgerichtsbarkeit verbindlich die Auslegung von Gesetzen entscheidet. Die auszulegenden Gesetze aber schafft der Gesetzgeber selbst. So halte ich zwar die von Ihnen angesprochene Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten und des Verbraucherschutzes durch die Entscheidung zu Einwilligungsklauseln durch den Bundesgerichtshof, zuletzt mit Urteil vom 16.07.2008 – VIII ZR 348/06, für richtig und begrüßenswert. Dieses Urteil schließt es aber nicht aus, die Verpflichtung zur Einwilligung der Betroffenen vor einer Datenübermittlung ausdrücklich positivrechtlich zu regeln (d.h. der Verbraucher muss ausdrücklich einer Datenweitergabe zustimmen, was ich für richtig hielte, und ihr nicht nur widersprechen dürfen - dies müsste dann allerdings gesetzgeberisch auch so geregelt werden).
Im Übrigen geht es in der aktuellen Diskussion auch nicht nur um Einwilligungsklauseln. Im Rahmen der Debatte zur Verbesserung des Datenschutzes stehen auch weitere Überlegungen im Raum, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. So plädiere ich beispielsweise dafür, Kundendaten in Unternehmen nur noch verschlüsselt zu speichern und eine automatische Protokollierung jedes Datenzugriffs vorzuschreiben. Ebenfalls halte ich eine schärfere Sanktionierung bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz für erforderlich. Zusätzlich sollte die Statuierung einer Pflicht der Unternehmen erörtert werden, ihre Kunden und die Öffentlichkeit im Fall von internen Fehlern beim Gebrauch von Daten zu informieren.
Auch wenn Sie, Herr Kogut, anderer Auffassung sind, ist in der Politik – die übrigens nicht nur die Regierung, sondern in besonderem Maße auch das Parlament umfasst – viel Sach- und Fachkunde vertreten. Zwar ist es erfreulich, dass sich außerhalb dieses Bereiches viele Menschen für eine Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenlebens einsetzen. Die Entscheidung über die Verabschiedung eines Gesetzes verbleibt dennoch bei den von den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik demokratisch gewählten Abgeordneten.
Das Vorhandensein von "Verbraucherforen" ersetzt daher solche Zusammenkünfte wie von mir zum Thema Datenschutz vorgeschlagen mitnichten.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB