Frage an Sebastian Edathy von Paul T. bezüglich Recht
Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz steht in den Startlöchern. Nach Ihrem Vernehmen ist nun eine Verabschiedung im Herbst zu erwarten. Eine Frage habe ich aus Sicht des Bestandsschutzes. Was passiert mit der Überleitung des Besoldungsdienstalters? Was ist, wenn man z.B. im März 2009 eine neue Stufe nehmen würde und nun das Gesetz z.B. am 1.1.2009 in Kraft tritt. Würde man dann im März 2009 entsprechend der bisherigen Erwartung den Sprung machen oder muss man dann ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes wieder drei oder vier Jahre warten, nächste Stufe also etwa erst 2013? Aus dem Gesetzesentwurf bin ich hier nicht schlau geworden.
Sehr geehrter Herr Torgau,
vielen Dank für Ihre Fragen zum „Dienstrechtsneuordnungsgesetz“ (DNeuG) vom 16. August 2008.
Ich gehe von einer Verabschiedung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes im Herbst diesen Jahres aus. Zu einigen Bereichen des Entwurfes besteht derzeit weiterhin Gesprächsbedarf innerhalb der Regierungskoalition. Die entsprechenden Verhandlungen führen meine Kollegen Ehrmann (SPD) sowie Binninger und Göbel (Union).
Als Nicht-Teilnehmer an den aktuellen Verhandlungen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt hierzu keine inhaltlichen Fragen beantworten und bitte Sie dafür um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB