Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Manuel M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing-Lichtenthäler,
beim SWR wird berichtet, das ab sich ab sofort positiv getestete, deren Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie I. sofort und selbstständig in Quarantäne begeben müssen. (https://swr-aktuell-app.swr.de/news/102409/Neue+Quarantne-Regel+fr+Rheinland-Pfalz/20201208211237)
Dieses gilt vermutlich für die in der Landesverordnung vorgeschriebenen 14 Tage.
Ein Bescheid des Gesundheitsamtes, welcher die Quarantäne anordnet, soll es zur Entlastung der Gesundheitsämter nicht geben.
Die Frage die sich mir stellt ist die folgende: auf welchem Wege soll dem Arbeitgeber gegenüber dokumentiert werden, das man sich in Quarantäne aufzuhalten hat, da sich hieraus ja auch rechtliche Dinge ergeben, wie z.B. Lohnfortzahlung, etc. ?
Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Manuel Moore
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank an Ihre Anfrage.
Alle Personen, die sich absondern müssen, erhalten vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bescheinigung, aus der die Pflicht zur Absonderung und die tatsächliche Absonderungsdauer hervorgehen. Je nach aktueller Infektionslage kann die Zustellung der Bescheinigung mehrere Tage dauern.
Diese Regelung findet sich unter § 6 der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen. Link: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/AbsonderungsVO.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdL