
(...) Zum Zeitpunkt der Abstimmung hatten wir bis zur Bundestagswahl nur noch wenige Sitzungswochen. Alle Gesetzesvorhaben, die bis zum Ende einer Legislaturperiode nicht zum Abschluss gebracht werden können, unterliegen der "Diskontinuität" und müssen nach der Wahl neu aufgelegt werden. Es wäre also vor der Bundestagswahl nicht mehr möglich gewesen, einen entsprechenden Gesetzesantrag noch auf den Weg zu bringen. (...)