
(...) Der Glücksspielstaatsvertrag der Länder regelt nach meiner Auffassung den Spielerschutz auf sehr vorbildliche Weise. Daher ist das staatliche Monopol des Glücksspiels nach den Bedingungen des Glücksspielstaatsvertrages die beste Voraussetzung für gute Angebote zur Prävention der Gücksspielsucht. (...)