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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Reiner S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Reiner S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Bätzing,

mit Interesse verfolge ich Ihre Bemühungen um den Schutz der Nichtraucher. Nun möchte ich anfragen, warum nicht auch auf Alkoholflaschen ähnliche Warnhinweise wie auf Zigarettenschachteln abgedruckt werden? Auch hier wird durch den (missbräuchlichen) Konsum des Einzelner das Wohl der Gemeinschaft geschädigt, z.B. durch das Gesundheitswesen belastende Ausgaben für die Behandlung von Alkoholsucht sowie deren Spätfolgen. Auch Nichtkonsumenten werden durch Handlungen von alkoholisierten Mitbürgern geschädigt, sei es durch alkoholbedingte Verkehrsunfälle oder durch Körperverletzungsdelikte, wie sie gerade hier in der Pfalz bei jedem Weinfest zu beobachten sind. Ich bitte daher um Auskunft, ob es solche Bestrebungen gibt?

Vielen Dank, MfG R.Scheurer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Scheurer,

es tut mir sehr leid, dass ich heute erst dazu komme, Ihnen zu antworten.

Ihre Frage bezieht sich auf die Einführung von Warnhinweisen auf den Behältern alkoholischer Getränke. Im letzten Jahr habe ich den Entwurf eines Nationalen Aktionsprogrammes zur Alkoholprävention erarbeitet. Im Vorfeld wurde eine solche Maßnahme im Zusammenhang mit dem Thema Alkohol in der Schwangerschaft diskutiert. Zur stärkeren Sensibilisierung kämen nach französischem Vorbild der Abdruck von Piktogrammen als Warnhinweise für Schwangere auf den Behältern alkoholischer Getränke in Frage. Inzwischen besteht Einigkeit darüber, dass sofern sich die in Frankreich erfolgte Einführung von Warnhinweisen für Schwangere in Form eines Piktogramms als wirksam herausstellt, auch in Deutschland eine Einführung solcher Piktogramme erfolgen soll.

Bereits jetzt gibt es einen Hersteller, der freiwillig auf seine alkoholhaltigen Getränke Warnhinweise für Schwangere angebracht hat. Aus suchtpolitischer Sicht würde ich es begrüßen, wenn die Wirtschaft diesem Beispiel folgen würde und freiwillig handeln würde.

Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist im übrigen das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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