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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Axel J. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Axel J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,
Sie schreiben, bei Marihuana und Haschisch (zur medizinischen Verwendung) seien derzeit weder Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt, daher können diese Substanzen wegen fehlender wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht in die Anlage III des BtMG übernommen werden.

Seit November 2008 erhalten einige wenige Patienten zur Linderung schwerer chonischer Krankheiten im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung des BfArM natürliches Cannabis (Marihuana) über Apotheken.
Sie, Frau Bätzing, haben sich jüngst begrüßenswerter Weise in Gesprächen mit Dr. Terpe und Vertretern des BfArM dafür eingesetzt die bislang unzumutbaren Hemmnisse und Hürden des Ausnahmeantrags-Prozedere - auch bezogen auf die notwendige ärztliche Unterstützung - abzubauen.
In diesem Zusammenhang würde ich gerne wissen, ob nach Ihrer Kenntnis das von der Fa. Bedrocan aus den Niederlanden für die erwähnten Patienten importierte Cannabis den (wissenschaftlichen) Anforderungen hinsichtlich Reproduzierbarkeit, stabilem Wirkstoffgehalt und in punkto Fehlen von Beimengungen entspricht und - sofern die Bundesrepublik tatsächlich ALLE Anstrengungen befürwortet, die dazu führen, dass cannabisbasierte Arzneimittel in den Verkehr gebracht können - ob Sie als Drogenbeauftragte auch dafür eintreten, dass die legalen Cannabismedizin-Verwender nicht das doppelt bis dreifache (16 - 22, 50 €/g) an Kosten für importiertes Cannabis im Vergleich zu den in Deutschland üblichen Schwarzmarktpreisen (7-8 €/g) bezahlen müssen.

In Erwartung Ihrer Antwort und mit freundlichen Grüßen

Axel Junker

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