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CDU
• 20.07.2022

Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.

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Antwort von Ronja Kemmer
CDU
• 05.07.2022

Ihre Kritik an der Energiepreispauschale kann ich sehr gut nachvollziehen. Es ist überhaupt nicht zu verstehen, dass die Ampel zudem Rentner, Studenten, Krankengeldempfänger und weitere Bevölkerungsgruppen beim Energiepaket vergisst. Die Forderungen der Unionsfraktion, dass die Energiepauschale auch diesen Personen gezahlt werden soll, hat die Ampelkoalition abgelehnt.

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