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Ronja Kemmer
CDU
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Frage von Anna B. •

Warum erhalten Krankengeldbezieher ohne Arbeitsverhältnis keine Energiepauschale?

Hallo Frau Kemmer.
Ich habe bis Mitte September Krankengeld erhalten und dann wurde ich ausgesteuert.Ich erhalte derzeit ALG1 und habe ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt.Ich bin in meiner Situation komplett durch den Erhalt einer Energiepauschale gefallen,was mich sehr enttäuscht.Auch ich bzw wir haben die gleichen Ausgaben wie alle anderen.Selbst die 100 Euro die ALG 1 Bezieher wohl im August erhalten haben (da hatte ich ja leider noch kein ALG1) ist schon arg gering ,obwohl ALG1 Gelder nicht sehr hoch sind .Ich habe durch meine ständigen speziellen Arztbesuche wo ich viele km hinlegen muss (bis zu 150 km
Hin u.Zurück)und die ganzen zu Zahlungen von Krankenhausaufenthalte und zu zahlungen v.Medikamente U.Therapien ,habe ich weniger als ein Harz 4 Empfänger .Ich habe die gleichen Ausgaben wie ein arbeitender Mensch ,wie ein Rentner ,wie ein ALG 2 Bezieher usw .Ich verstehe die Verteilung von der Energiepauschale nicht und warum ich komplett durch das System falle?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihren Unmut über die Energiepreispauschale kann ich gut nachvollziehen. Zu betonen ist, dass CDU/CSU als Oppositionsparteien  an der Ausgestaltung nicht beteiligt waren.

Die derzeit hohen Energie und Verbraucherpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich, egal ob beim Einkaufen, an der Tankstelle oder mit Blick auf die Strom- und Heizkosten. Besonders für Menschen mit geringerem Einkommen sind die gestiegenen Preise ein großes Problem. Diesen Menschen muss deshalb gezielt geholfen werden.

Eigentlich war die Energiepreispauschale als Kompensation für die teureren Arbeitswege gedacht. Die Kommunikation durch die Ampel, wer wieviel und wann bekommt war einfach unterirdisch, ganze Personengruppen wurden einfach vergessen. Auch die Nachsteuerung durch die Ampel hinterlässt bei vielen Menschen genauso viele Unklarheiten und Fragen wie zuvor. So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.

Auch als ALG 1- Empfängerin können Sie über den Jahres-Steuerausgleich die Pauschale bekommen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind. ALG 1 gehört zu den sog. Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei, doch kenne ich ihre weiteren Einnahmen nicht, z.B. Kurzarbeitergeld o. ä.

Auch weiß ich nicht, ob Sie sonstige Sozialleistungen (Wohngeld usw.) beziehen. Nachstehend einen informativen Link:

https://www.arbeitsagentur.de/news/einmalzahlungen-2022

Für eine verbindliche Klärung in Ihrem Fall empfiehlt sich die Nachfrage bei der Agentur für Arbeit.

Noch ein kleiner Tipp: wenn Sie chronisch krank sind, dann beträgt Ihre Zuzahlung nach einem Jahr für Medikamente, Krankenhausaufenthalte usw. 1 %.

Ich möchte Sie ebenfalls bitten,  Ihre Frage auch und besonders an die entsprechenden Vertreter der Ampel-Fraktionen zu richten. Alles Gute für Sie!

Freundliche Grüße

Ronja Kemmer

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