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Ronja Kemmer
CDU
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Frage von Christina P. •

Sehr geehrte Frau Kemmer, bin seit 01.01.2021unverschuldet arbeitssuchend und nachträglich ebenfalls steuerpflichtig. Weshalb bekommt man dann nur 100 € Energiepauschale. Danke für die Antwort. LG

Sehr geehrte Frau Kemmer, nach einem, im Nov. 2021 erlittenen Unfalls verlängerte mein damaliger Arbeitgeber meinen Vertrag, obwohl schon alles besprochen war und nur noch unterschrieben werden musste dann doch nicht. Seither bin ich, 66 Jahre alt, arbeitssuchend. Ich wohne in einem gemieteten kleinen Haus mit Einzelofenheizung und erhielt jetzt nur 100 € Energiepauschale. Nimmt man denn an, dass man wenn man arbeitssuchend ist weniger friert? Entschuldigen Sie bitte den Sarkasmus, aber ich versteuere ja mein Arbeitslosengeld auch im nachhinein, da erwähnt wird, dass nur steuerpflichtige diese 300 € erhalten. Was macht es denn für einen Unterschied ob ich sofort, oder später versteuere und kann man hier noch einmal auf einen Zuschuss rechnen? Wenn ich mich nun entschlossen hätte, letztes Jahr mit Abschlägen in Rente zu gehen, hätte ich 300 € bekommen. Das ist doch einfach ungerecht. Ich hoffe es gibt dafür eine Lösung.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihren Unmut über die Energiepreispauschale kann ich gut nachvollziehen. Zu betonen ist, dass CDU/CSU als Oppositionsparteien  an der Ausgestaltung nicht beteiligt waren.

Die derzeit hohen Energie und Verbraucherpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich, egal ob beim Einkaufen, an der Tankstelle oder mit Blick auf die Strom- und Heizkosten. Besonders für Menschen mit geringerem Einkommen sind die gestiegenen Preise ein großes Problem. Diesen Menschen muss deshalb gezielt geholfen werden.

Eigentlich war die Energiepreispauschale als Kompensation für die teureren Arbeitswege gedacht. Die Kommunikation durch die Ampel, wer wieviel und wann bekommt war einfach unterirdisch, ganze Personengruppen wurden einfach vergessen. Auch die Nachsteuerung durch die Ampel hinterlässt bei vielen Menschen genauso viele Unklarheiten und Fragen wie zuvor. So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.

Auch als ALG 1- Empfängerin können Sie über den Steuerausgleich die Pauschale bekommen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind. ALG 1 gehört zu den sog. Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei, doch kenne ich ihre weiteren Einnahmen nicht, z.B. Kurzarbeitergeld o. ä.

Auch weiß ich nicht, ob Sie sonstige Sozialleistungen (Wohngeld usw.) beziehen. Nachstehend einen informativen Link:

https://www.arbeitsagentur.de/news/einmalzahlungen-2022

Für eine verbindliche Klärung in Ihrem Fall empfiehlt sich die Nachfrage bei der Agentur für Arbeit.

Ich möchte Sie ebenfalls bitten,  Ihre Frage auch und besonders an die entsprechenden Vertreter der Ampel-Fraktionen zu richten. Alles Gute für Sie!

Freundliche Grüße

Ronja Kemmer

 

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