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CDU
• 19.01.2023

Wir als Opposition haben diesen Antrag aufgesetzt, um die Betroffenen zu unterstützen, denn diese brauchen schnelle Hilfe. Ich werde mich auch weiterhin einsetzen, darauf können Sie sich verlassen.

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CDU
• 20.12.2022

Wenn Sie seit Juli 2022 ALG1 Empfängerin sind, haben Sie die Monate zuvor Lohnsteuer bezahlt. Auch als ALG 1- Empfängerin sind können Sie über den Steuerausgleich abrechnen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind. ALG 1 gehört zu den sog. Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei, doch kenne ich ihre weiteren Einnahmen nicht, z.B: Kurzarbeitergeld o. ä.

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