der Hamburger Hafen und die Hafeninfrastruktur bleiben im Eigentum der Stadt Hamburg. Die Minderheitsbeteiligung betrifft lediglich die Betriebstochter des Terminals Tollerort (CTT) der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA). Es handelt sich hierbei um eine reine Finanzbeteiligung, COSCO erwirbt keine Anteile am Hamburger Hafen.
die Entscheidung der Bundesinnenministerin Nany Faeser, den BSI-Chef Arne Schönbohm freizustellen, war richtig. Es bedarf nun dringend ausführlicher und lückenloser Aufklärung der Vorfälle.
Ursprünglich hatte damals der Regierungsentwurf vorgesehen, dass die Verwalter:innen mehr Befugnisse bekommen sollen, um das Objekt effizienter verwalten zu können. Diese Ausweitung ging uns zu weit. Die Verwaltung ist und bleibt nun lediglich ausführendes Organ der WEG. Hierzu haben wir seine Befugnisse präzisiert:
Die Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen sind eine große und milliardenschwere Aufgabe, wobei wir auf eine gerechte Ausgestaltung achten wollen
Die angemessene Entschädigung von Regimeopfern der DDR ist von dieser Förderung nicht beeinträchtigt und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Bund mit dem sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR auch nachkommt:
Bis eine Lösung auf europäischer Ebene gefunden wird werden wir alles versuchen, um die Belastungen für die Verbraucher:innen so niedrig wie möglich zu halten