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(...) Meines Erachtens sollte sich - wie zB bei der Kommunalaufsicht - die Weisungsabhängigkeit der StAen auf eine reine Rechtsaufisicht beschränken. Eine völlige Abschaffung der Weisungsabhängigkeit aber wäre mit dem Gewaltenteilungsprinzip nicht vereinbar, denn StAen sind eben nicht unabhängige Gerichte. Allerdings m u s s die Weisungsabhängigkeit auf jeden Fall anders gestaltet werden, sofern Amtsträger von Ermittlungen betroffenen sind. (...)