Rolf Geffken
DIE LINKE
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Frage von Judith L. •

Frage an Rolf Geffken von Judith L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Geffken,

ich habe einmal eine Strafanzeige gegen Amtsträger im höheren Dienst erstattet wegen einer wirklich schlimmen Sache. Ich musste feststellen, dass die Staatsanwaltschaft nicht das geringste Interesse zeigte, der Angelegenheit nachzugehen. Später erführ ich in einer Vorlesung an der Uni Hamburg, dass es tatsächlich eine Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gibt. Was denken Sie, schaffen sie es mit Ihrer Partei auf Landesebene, evtl. diese Weisungsgebundenheit abzuschaffen oder wenigstens zu problematisieren, wenn Sie als DIE LINKE in den Landtag Niedersachsen einziehen würden? Es darf doch wirklich nicht länger sein, dass eine Kontrolle der Exekutive von der Exekutive selbst verhindert werden kann!

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Leonhard,

recht herzlichen Dank für Ihre Frage. Nach meiner Erfahrung spielt die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in der täglichen Justizpraxis eine untergeordnete Rolle. Eine ganz andere Frage ist, wann und wo die StAen das "öffentliche Interesse" an einer Strafverfolgung verneinen und den Anzeigenerstatter auf den Weg der Privat- oder Zivilklage verweisen. Das wird sehr oft extensiv genutzt. Geht es gegen Amtsträger, so k a n n das öffentliche Interesse natürlich kaum verneint werden. Hier wird dann oft zum Mittel der "geringen Schuld" oder des "geringen Schadens" gegriffen. Auch in solcher Situation muss nicht unbedingt von einer bestehenden Weisung ausgegangen werden, zumal StAe einen gewissen Entscheidungsspielraum haben, der durch Dienstanweisungen nicht völlig eingeschränkt werden darf. Meines Erachtens sollte sich - wie zB bei der Kommunalaufsicht - die Weisungsabhängigkeit der StAen auf eine reine Rechtsaufisicht beschränken. Eine völlige Abschaffung der Weisungsabhängigkeit aber wäre mit dem Gewaltenteilungsprinzip nicht vereinbar, denn StAen sind eben nicht unabhängige Gerichte. Allerdings m u s s die Weisungsabhängigkeit auf jeden Fall anders gestaltet werden, sofern Amtsträger von Ermittlungen betroffenen sind. Das wäre nicht nur zulässig, sondern wegen der von Ihnen geschilderten Interessenkollision auch dringend angezeigt. Könnten Amtsträger direkt oder indirekt mittels "Weisung" ihre eigene Strafverfolgung verhindern, so würde dies sogar den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen. Deshalb ist Ihr Vorschlag einer Gesetzgegebungsinitiative auf Bundesebene richtig und sinnvoll. Ich würde das auf jeden Fall unterstützen. Durch reine Dienstanweisungen (anders ginge es nicht!) der zuständigen Generalstaatsanawaltschaft und des Justizministeriums könnte auf Landesebene bereits jetzt ein grösserer Entscheidungsspielraum bei Ermittlungen gegen Amtsträger geschaffen werden.

Herzlichst
Ihr
Dr. Rolf Geffken